Studien zur Sprachlosigkeit im verfassten Rechtsstaat. Mit einem Vorwort von Friedrich Müller
Description
»Law is not text«
With the overriding understanding »law is text«, the field of legal linguistics for the past decades has produced an abundance of empirical researches on the linguistic constitutiveness of modern constitutional states. Against this background, this volume turns to the opposite side and focuses on aspects reversing the transparency of language and law: force, deal, speechlessness, media. The contributions discuss the fabric of language, law and power and show ways for further research.
Overview
Friedemann Vogel
Zur Einleitung. (Un)Recht jenseits von Text und Sprache? – Vom Text zum Subtext
Dietrich Busse
Ungeschriebenes (im) Recht – über die Rolle des ›zwischen-den-Zeilen-Lesens‹
Thomas Coendet
Dialektik der Textarbeit. Eine Kritik der Strukturierenden Rechtslehre
Thomas-Michael Seibert
Recht ist Zwang. Ein Modell der Rechtsphilosophie
Peter Schiffauer
Universalität und Partikularität in der textuellen Programmierung transnationaler Integration. Überwiegt in der Europäischen Union die Politik das Recht?
Ina Pick
Wie Verständigung wortreich scheitert. Ein Plädoyer für die Entwicklung eines methodisch kontrollierten Umgangs mit gesprochener Sprache im Recht
Hanjo Hamann
Text, Kontext und Textualismus in der juristischen Methodenlehre. Frank Easterbrook neu gelesen und übersetzt
Ralph Christensen
Textualismus oder Wo bleibt der Wille des Gesetzgebers? Ein transatlantischer Vergleich
Berichte aktueller Forschungsprojekte deutschsprachiger Rechtslinguistik
Rezensionen rechtslinguistischer Neuerscheinungen
Press Reviews
»Die Kurzzusammenfassungen der einzelnen Beiträge zeigen, dass der Band einen fundierten Einblick in die Diskussionen rund um das Thema ›Sprache & Recht‹ gibt. Daher sollte der Band in keiner juristischen Fachbibliothek fehlen, denn obgleich der Titel nahelegt, wir kämen im/mit Recht ohne Text aus, so wird doch schon in der Einleitung Vogels deutlich, dass der Titel mehr der intendierten Irritation geschuldet ist, als dem Ansinnen ohne Text oder gar ohne Sprache im Recht auszukommen.[...]« Dr. Caroline Voithofer, in: Rechtsphilosophie, 1/2020