Eine Untersuchung aus einfachgesetzlicher, verfassungsrechtlicher und internationaler Perspektive
Description
Die Regelung von Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutischem Klonen im Embryonenschutzgesetz und im Stammzellgesetz ist widersprüchlich, lückenhaft und unklar. Marion Weschka zeigt, dass es möglich ist, den Embryonenschutz in Deutschland einer stimmigen Lösung zuzuführen, die sich an der mit fortschreitender Entwicklung des Embryos zunehmenden Schutzbedürftigkeit orientiert. Kern der Arbeit ist die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Status des menschlichen Embryos sowie eine Neukonstruktion des grundrechtlichen Embryonenschutzes. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Embryonen keine Grundrechtsträger der Menschenwürde und des Rechts auf Leben sind und dass der Embryo in vitro lediglich durch die Menschenwürde als Gattungswürde geschützt wird. PID, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen sind damit verfassungsgemäß und verstoßen, wie die Autorin abschließend feststellt, auch nicht gegen internationales Recht.
Overview
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Die Regelungen zum Embryonenschutz auf einfachgesetzlicher Ebene und der Umgang mit menschlichen Embryonen in der Praxis: Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung, therapeutisches Klonen und die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes sowie des Stammzellgesetzes - Widersprüche im durch das Embryonenschutzgesetz festgelegten Schutzstandard für den Embryo in vitro im Vergleich zum Schutz des Embryos in vivo - 2. Teil: Der verfassungsrechtliche Status des menschlichen Embryos: Zur Notwendigkeit der Bestimmung des verfassungsrechtlichen Status des menschlichen Embryos - Grundrechtsträgerschaft des menschlichen Embryos? - Exkurs zur Frage der Verletzung der Menschenwürde beim reproduktiven Klonen - Menschenwürde, Recht auf Leben und Embryonenschutz: Versuche einer verfassungsrechtlichen Neukonstruktion - 3. Teil: Präimplantationsdiagnostik, Stammzellforschung und therapeutisches Klonen sowie die Frage nach Status und Schutz des menschlichen Embryos nach europäischem und internationalem Recht: Einleitung - Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats - Die Biomedizinkonvention des Europarates und das Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen - Die Europäische Grundrechtecharta - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - UN Übereinkommen über die Rechte des Kindes - UNESCO: Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte - Versuch der Einigung auf ein Klonverbot im Rahmen der Vereinten Nationen: United Nations Declaration on Human Cloning - Weitere Steuerungsinstrumente - Ergebnis: Status und Schutz des menschlichen Embryos sowie therapeutisches Klonen, PID und Stammzellforschung nach internationalem Recht - Gesamtzusammenfassung und Ergebnis - Literaturverzeichnis - Sachwortregister