Unter besonderer Berücksichtigung von § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG
Description
»Policing Costs in Professional Football«
Based on a law of the federal state of Bremen, the doctoral thesis deals with the question whether public authorities are able to recoup from football clubs and football associations the costs of public order policing and crowd control in public space before and after football matches. The author does not only deal with the legal-dogmatic issues of charging policing costs, but also with the security situation and police operations in connection with football matches in Germany.
Overview
Einleitung
1. Polizeieinsätze im Umfeld des Profifußballs
Störer im Umfeld von Fußballspielen: Ultras, Fans und Hooligans? – Ursachen der Auseinandersetzungen im Umfeld von Fußballspielen – Gefahrenabwehrrechtliche Beurteilung der Vorfälle im Zusammenhang mit der Austragung von Fußballspielen – Entwicklung der Sicherheitslage im deutschen Profifußball – Polizeiliche Einsatzkonzeption und -belastung bei Profifußballspielen – Der Beitrag der Fußballveranstalter zur Gewährleistung der Sicherheit – Ergebnis des ersten Teils und Ausblick
2. Umfang und Grenzen der Beteiligung der Fußballveranstalter an den polizeilichen Einsatzkosten
Einführung in die Problematik – Polizeirechtlicher Ansatz – Gebührenrechtlicher Ansatz – Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Press Reviews
»Fazit: Die überaus gründliche Arbeit, die auf sämtlicher einschlägiger Literatur fußt (allein das Literaturverzeichnis weist einen Umfang von 20 Druckseiten auf), zeigt Problemverständnis und Augenmaß. Sie kommt zu zutreffenden Resultaten. Es bleibt zu hoffen, dass die vom Verfasser gewonnenen Erkenntnisse der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dienlich sind.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Die Polizei, 2/2019
»Das Werk von Mayer ist gut gegliedert und leistet insbesondere mit seinem ersten Teil in der aktuellen rechtspolitischen Debatte einen wichtigen Beitrag, weil die Frage der Kostenerhebung zu oft emotional ohne ausreichende Berücksichtigung der Faktenlage diskutiert wird.[...]« Dr. Christian Klein, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, Heft 1/2019