Pflanzenpatente und Sortenschutzrechte im Weltmarkt

Zugleich ein Beitrag zur Revision von Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen

2001. 325 S.
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84,90 €
ISBN 978-3-428-10391-1
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ISBN 978-3-428-50391-9
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Price for libraries: 128,00 € [?]

Description

Seit Inkrafttreten des TRIPS-Übereinkommens hat sich die sehr kontrovers geführte Diskussion über den Schutz von Rechten geistigen Eigentums an pflanzengenetischen Innovationen erheblich intensiviert und sich über die engere Problematik der Rechte geistigen Eigentums auf umweltrechtliche und entwicklungspolitische Fragestellungen erstreckt.

Der Autor stellt sich zunächst die Aufgabe, die verschiedenen Aspekte dieser Diskussion zusammenzuführen. Er richtet sich damit gleichermaßen an Umweltrechtler und Vertreter des gewerblichen Rechtsschutzes. Auf dieser Grundlage analysiert der Verfasser im Anschluß detailliert das aktuelle völkerrechtliche System zum Schutz von Rechten geistigen Eigentums an pflanzengenetischen Innovationen, konkret die UPOV-Konvention, sowie die einschlägigen Vorschriften der Konvention über biologische Vielfalt und - mit besonderem Schwerpunkt - des TRIPS-Übereinkommens. Burkhart Goebel kommt zu dem Ergebnis, daß die unterschiedlichen Ansätze der untersuchten völkerrechtlichen Verträge einander nicht widersprechen, sondern sich sinnvoll ergänzen können. Der Verfasser schließt mit einem konkreten Vorschlag, wie im Rahmen der aktuellen Überprüfung von Art. 27 Abs. 3 b) TRIPS-Übereinkommen einerseits dem berechtigten Interesse an einem wirksamen Schutz von Rechten geistigen Eigentums für pflanzengenetische Innovationen im Weltmarkt Rechnung getragen, und andererseits dadurch gleichzeitig die Umsetzung umwelt- und entwicklungspolitischer Ziele gefördert werden kann.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Einführung in die Problematik: Die Schutzrechte - Geistiges Eigentum an Pflanzen und nachhaltige Entwicklung - Die Weltmarktperspektive der WTO - 2. Teil: Geistiges Eigentum an Pflanzen im Weltmarkt: Der rechtliche Rahmen der UPOV-Konvention und der Konvention für biologische Vielfalt: Geistiges Eigentum an Pflanzen in Form von Sortenschutzrechten unter der UPOV-Konvention - Geistiges Eigentum an Pflanzen in der Konvention über biologische Vielfalt - 3. Teil: Geistiges Eigentum an Pflanzen im TRIPS-Übereinkommen: Das TRIPS-Übereinkommen - Geistiges Eigentum als Teil der Welthandelsordnung: Entstehung und Überblick - Pflanzenpatente unter dem TRIPS-Übereinkommen - Sortenschutzrechte und Betriebsgeheimnisse im TRIPS-Übereinkommen - 4. Teil: Vorschläge und Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

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