Description
Verbandsklagen im Verwaltungsprozess haben nicht allein altruistische Gestalt. Gewiss: Sie sind ganz überwiegend objektiv-rechtlich ausgestaltet und als solche in unterschiedlichen Rechtsbereichen normiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch Umweltverbänden in seiner Entscheidung zur Darmstädter Luftreinhalteplanung auch prokuratorische Rechte und damit einen subjektiv-rechtlichen Gerichtszugang zugesprochen. Diese besondere Rechtsstellung der Verbände ist ein Novum im verwaltungsgerichtlichen Verbandsrechtsschutz und kann Rechtsschutzlücken des engen Anwendungsbereichs des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes schließen. Sie birgt für Verbandsklagen Entwicklungspotenzial, das die Arbeit gerade in Zeiten der auf den Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter gerichteten Klimaklagen in subjektiv-rechtlicher Hinsicht ermittelt. Die Untersuchung vergleicht hierbei Verbandsklagen in ausgewählten Rechtsbereichen und analysiert ihre Funktion im demokratischen System.
Overview
1. Einleitung
Problemaufriss: Verbandsklagen im Verwaltungsprozess – Forschungshypothese, Stand der Forschung und Gang der Untersuchung – Thematische Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands
2. Rechtsbereichsspezifische Verbandsklagebefugnisse
Die Umweltverbandsklage – Die Naturschutzverbandsklage – Die Tierschutzverbandsklagen der Länder
3. Individueller Rechtsschutz von Umweltverbänden
Die verwaltungsprozessuale Ausgestaltung des individuellen Gerichtszugangs – Individualrechtsschutz der Verbände aufgrund einer Grundrechtsverletzung – Die »prokuratorische Verbandsklage«
4. Der Ausblick für Verbandsklagen
Klimaschutzverbandsklagen – Lärmschutzverbandsklagen – Zulässige Begrenzung der Verbandsklagen durch Gesetz?
5. Thesen