Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 33 TKG
Description
Im Zentrum der vorliegenden Untersuchung steht die Frage nach der Vereinbarkeit von § 33 Telekommunikationsgesetz ("TKG") mit den Wirtschaftsgrundrechten des Grundgesetzes. § 33 TKG soll neuen Telekommunikationsteilnehmern ohne eigenes Netz den Zugang zu bestehenden Telefonnetzen marktbeherrschender Unternehmen gewähren. Maßstab für die Verfassungsmäßigkeit des Netzzugangsanspruchs ist v. a. das komplexe Grundrecht der Eigentumsfreiheit.
Die Verfasserin erarbeitet zunächst die ökonomischen Rahmenbedingungen in der Telekommunikation. Im folgenden zeigt sie, dass § 33 Abs. 1 TKG im Ergebnis eine Zugangsregelung ist und zugleich eine die Berufsausübung beschränkende Regelung darstellt, die die Gruppe der neuen Telekommunikationsunternehmen ohne Netz gegenüber Unternehmen anderer infrastrukturgebundener Wirtschaftssektoren privilegiert. Der Gesetzgeber wahrt jedoch die verfassungsrechtlichen Grenzen, die insbesondere das Übermaßverbot setzt. Dies wird transparent und nachvollziehbar anhand einer "relationierten" Güter- und Interessenabwägung.
Overview
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Staatliche Marktsteuerung im deutschen Telekommunikationssektor: Privatisierung, Entmonopolisierung und Regulierung in infrastrukturgebundenen Wirtschaftssektoren - Telekommunikationsrechtliches Normenprogramm - 2. Netzzugang in der Telekommunikation - unter besonderer Berücksichtigung des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung: Fernmeldetechnischer Sachverhalt - Ökonomischer Sachverhalt - 3. Regulierung durch Netzzugang nach dem Telekommunikationsgesetz - unter besonderer Berücksichtigung des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung: Überblick über die Instrumentarien zur Netzzugangsregulierung - Verhältnis von § 33 TKG zu § 35 TKG unter Berücksichtigung der Netzzugangsverordnung - § 33 Abs. 1 TKG: Privatrechtliche Anspruchsgrundlage auf Zugang zu wesentlichen Leistungen - § 33 Abs. 2 TKG: Ermächtigungsgrundlage zur besonderen Missbrauchsaufsicht - 4. Die Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit der Netzzugangsregelung des § 33 TKG am Beispiel des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung: Prüfungsgegenstand: § 33 Abs. 1 TKG oder § 33 Abs. 2 TKG? - Prüfungsmaßstab: Gemeinschaftsgrundrechte oder Grundrechte des Grundgesetzes? - Prüfungsvoraussetzung: Grundrechtsberechtigung der Deutsche Telekom AG - Prüfungsprogramm - 5. Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichheit als wirtschaftsgrundrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes für den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gemäß § 33 Abs. 1 TKG: Eigentumsfreiheit nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. GG - Vereinbarkeit des § 33 Abs. 1 TKG mit dem Grundrecht der Eigentumsfreiheit bezogen auf die Fallkonstellation "entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung" - Vereinbarkeit des § 33 Abs. 1 TKG mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, insbesondere für den Fall "entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung" - Vereinbarkeit des § 33 Abs. 1 TKG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, insbesondere für den Fall "entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung" - Gesamtergebnis - Zusammenfassung der Ergebnisse - Schlussbetrachtung, Literatur- und Sachwortverzeichnis