Dargestellt anhand eines Strafrechtsvergleichs zum Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen und unter Zugrundelegung von Erkenntnissen aus Philosophie und Psychologie
Description
Die sich der Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene widmende menschenrechtsbasierte Studie zeigt die Bedeutungsaspekte eines Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren auf: Dessen »Menschenrecht auf Verteidigung« ist das entscheidende Grundmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren und differenziert sich in einem dialektischen sowie menschenwürde- und menschenrechtsschützenden Strafverfahren als ein Menschenrecht des Angeklagten auf wirksame antithetische Teilnahme als Prozesssubjekt am Straf- und Beweisverfahren aus. In einem menschenrechtliche und strafverfahrensrechtliche Bestimmungen einbeziehenden Strafrechtsvergleich sowie unter Zugrundelegung philosophischer und psychologischer Erkenntnisse arbeitet die Untersuchung Inhalts- und Verwirklichungselemente des »Menschenrechts auf Verteidigung« und ihre Konkretisierungen beim Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen heraus.
Overview
Literaturverzeichnis – Materialienverzeichnis
1. Gegenstand und Gang der Untersuchung
2. Fairness und »Menschenrecht auf Verteidigung« im Kontext des Strafverfahrens und strafprozessualen Beweisverfahrens
3. Fairness des Strafverfahrens als höchstes Verfahrensprinzip und Menschenrecht
4. »Menschenrecht auf Verteidigung« als Kernmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren
5. Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen als konkretisierte Ausformung des »Menschenrechts auf Verteidigung«
6. Ergebnisse und Gesamtzusammenfassung
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