»Lex« und »ordo«

Eine rechtshistorische Untersuchung der Rechtsauffassung Melanchthons

2005. IV, 318 S.
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84,90 €
ISBN 978-3-428-11245-6
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ISBN 978-3-428-51245-4
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105,90 €
ISBN 978-3-428-81245-5
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Description

Nicht nur als Humanist, Reformator und Praeceptor Germaniae, sondern auch als Rechtsdenker hat Philipp Melanchthon in mitten der religiös-historischen Ereignisse seiner Zeit eine wichtige Rolle gespielt. »Lex« und »Ordo«: Unter diesen beiden Oberbegriffen werden seine zahlreichen Fragestellungen über die Gerechtigkeit, das Recht und das Gesetz einerseits, über die institutionellen Träger der gesellschaftlichen Ordnung andererseits gegliedert.

Isabelle Deflers analysiert zunächst Melanchthons Naturrechtslehre, die für das Verständnis seiner weiteren Ausführungen über das Recht eine fundamentale Rolle spielt. Nach der Auseinandersetzung der Wittenberger Reformatoren mit den »Schwärmern« und dem Bauernkrieg 1525 begann Melanchthon, für die Anwendung einer einheitlichen und festgeschriebenen Gesetzgebung zu plädieren und trug damit zu der damaligen Rezeption des römischen Rechts wesentlich bei. Auch beschäftigte er sich mit der Frage des Anwendungsbereichs der Gesetze, der den Begriff des »Ordo politicus« umfasst. Aufgrund seiner Beschäftigung mit der aristotelischen Politik setzte er sich mit der Bedeutung und Rolle der Obrigkeit als »Wächterin« der gesellschaftlichen Ordnung auseinander. Mit seiner »Obrigkeitslehre« arbeitete er eine neue Legitimation der weltlichen Herrschaft heraus, die die Gehorsamspflicht der Untertanen verfestigte und die Zulassungsbedingungen des Widerstandsrechts streng begrenzte. Auch weitere weltliche Institutionen des »Ordo politicus« (die Ehe und die Familie, das Eigentumsrecht, das Vertragsrecht und das Strafrecht), die Melanchthon als Säule der gesellschaftlichen Ordnung betrachtete, werden in dieser Studie rechtshistorisch erläutert.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Das Gesetz bei Melanchthon: Erstes Kapitel: Die Definition des Gesetzes bei Melanchthon und seine Naturrechtslehre: Einleitung: Ius und lex - Die Dreiteilung der Gesetze - Melanchthons "biblische" Naturrechtslehre - Die Lehre vom Naturrecht in der Zeit Melanchthons - Melanchthons Auffassung von Gesetzgebung und weltlicher Ordnung - Zweites Kapitel: Welches weltliche Recht soll angewandt werden: Mosaisches oder römisches Recht?: Melanchthons ursprüngliche Position zum biblischen Recht - Der radikale Biblizismus und der Bauernkrieg als Faktoren der Meinungsänderung Melanchthons - Zum damaligen Stand der Rezeption des römischen Rechtes - Melanchthons spätere Aufwertung des römischen Rechtes - Schlusswort des zweiten Kapitels - Zweiter Teil: Definition des ordo politicus bei Melanchthon: Drittes Kapitel: Kirche und weltliche Obrigkeit, Träger des ordo politicus: Definition des ordo politicus bei Melanchthon - Die Rollenverteilung zwischen Staat und Kirche - Die Politik - Politica und politia - Zusammenfassung des dritten Kapitels - Viertes Kapitel: Die Grundinstitutionen des ordo politicus: Die Obrigkeit - Die Ehe und die Familie - Das Eigentum - Das Vertragsrecht - Das Strafrecht - Zusammenfassung der Ergebnisse - Quellen- und Literaturverzeichnis - Sach- und Personenregister

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