Description
Weltfrieden, Menschenrechte und Selbstbestimmungsrecht der Völker sind konfliktträchtige Ziele der UN-Charta. Weder ist Frieden durch Unterdrückung zu gewährleisten, noch sind es Menschenrechte und Selbstbestimmung durch Krieg. Um seinem Friedensauftrag gerecht zu werden und zugleich seinen Idealen treu zu bleiben, darf das Völkerrecht weder zu viel noch zu wenig an Selbstbestimmung verlangen. Entsprechende Konflikte, die einen Nährboden für internationalen Terrorismus abgeben, müssen entschärft, schwache Staaten stabilisiert und zerfallene (wieder) aufgebaut werden. Wichtig ist auch eine gerechte soziale und internationale Ordnung. Zwar hat der Weltgipfel von 2005 eine Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft anerkannt; diese hat jedoch kaum effektive Instrumente zur Verfügung. Die nachfolgenden Beiträge, die aus einer Ringvorlesung 2008/09 in Kiel hervorgegangen sind, stellen eine aktuelle Auswahl von Krisenherden in Afrika, Asien und Europa vor. Sie machen deutlich, dass es keinen Weltfrieden allein durch Völkerrecht geben kann, aber sicherlich keinen Weltfrieden ohne Völkerrecht.
Overview
Inhalt: T. Giegerich, Einführung: Weltfrieden durch Völkerrecht? - R. O'Keefe, Israel / Palestine Sixty Years On - F. Hoffmeister, The Cyprus Problem in 2009: Which Role for International and European Law? - P. Hilpold, Die Kurden zwischen dem Irak und der Türkei - R. Heuser, Die unruhigen Ränder Chinas: Tibet und Taiwan - J. Marko, "In den Schluchten des Balkan": Bosnien-Herzegowina und Kosovo - A. Gattini, Somalia: Purposes and Limits of State Fiction in International Law - V. Gowlland-Debbas, The Conflict in the Democratic Republic of the Congo and the Role of Courts - M. Hartwig, Territorialkonflikte im Kaukasus; die Fälle Georgien und Aserbeidschan