Der Einsatz von Videoüberwachungstechnik durch die Kommunen in NRW – eine Analyse des geltenden Rechts und Vorschläge für eine künftige Rechtsgestaltung
Description
»Municipal CCTV«
The theme of the work is the use of cctv by municipal authorities. Cctv is not considered as a measure against crime, but for municipal reasons, such as its use in schools or during mass rallies.
Overview
1. Einleitung
Anlass der Untersuchung – Untersuchungsgegenstand und Ziel der Untersuchung – Begriffsbestimmungen – Gang der Untersuchung
2. Praktische Anwendung der Videoüberwachung in den Kommunen
Die Entwicklung der Videoüberwachung im 20. Jahrhundert – Videoüberwachung im 21. Jahrhundert
3. Verfassungsrechtliche Bewertung der Videoüberwachung
Verfassungsrechtlicher Rahmen – Eingriffsqualität einzelner Überwachungsmaßnahmen – Anforderungen an die Rechtfertigung von Eingriffen
4. Präventive Befugnisse
Befugnisse aus dem Polizei- und Ordnungsrecht – Befugnisse aus dem Landesdatenschutzgesetz – Zivilrechtliche Befugnisse – Befugnisse aus dem Bundesdatenschutzgesetz
5. Repressive Befugnisse
Behandlung doppelfunktionaler Maßnahmen – Einsatz von Videoüberwachungstechnik zur Geschwindigkeitsmessung – Allgemeine Voraussetzung des Vorliegens eines Anfangsverdachts – Befugnisse aus der Strafprozessordnung
6. Weitere datenschutzrechtliche Anforderungen
Vorabkontrolle und Verfahrensverzeichnis – Datenverarbeitung im Auftrag
7. Ergebnisse der Untersuchung der geltenden Rechtslage
8. Möglichkeiten einer künftigen Rechtsgestaltung
Ermittlung des Regelungsbedarfs – Die Regelungsvorschläge im Einzelnen – Synopse
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
Press Reviews
»Zitzen hilft zudem mit konkreten Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Rechts der Videoüberwachung« Dr. Philipp Kramer, in: Datenschutz-Berater, 3/2016
»Der Autor bietet [...] einen umfassenden Überblick über die aktuellen gesetzlichen Grundlagen der kommunalen Videoüberwachung aus dem Blickwinkel verschiedener datenschutzrechtlicher Regelungen. Genauso wertvoll und hilfreich sind die Vorschläge zum Schließen der vorhandenen Regelungslücken, die u. a. dazu beitragen sollen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch näher zu konturieren.« PD Dr. Cristina Fraenkel-Haeberle, in: Die Öffentliche Verwaltung, 9/2016