Inhalt und Grenzen des Grundsatzes der Planerhaltung

Dargestellt am Beispiel der §§ 214-216 BauGB

2002. 292 S.
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Description

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahre 1998 hat der Gesetzgeber erstmalig den Begriff der "Planerhaltung" in ein Bundesgesetz aufgenommen. Dadurch hat er den im Planungsrecht seit langem bekannten Grundsatz, nach dem Pläne möglichst auch dann aufrecht erhalten werden sollen, wenn sie mit Mängeln behaftet sind, als solchen anerkannt.

Ziel des Autors ist es, die langjährige Entwicklung der Planerhaltungsinstrumente aufzuzeigen, die von der gesetzlich angeordneten Unbeachtlichkeit von Mängeln bis hin zur Fehlerheilung reichen. Dabei geht er der Frage nach, welche Besonderheiten des Planungsrechts zur Entstehung eines eigenen Erhaltungsgrundsatzes geführt haben, der eine Sonderstellung im verfassungsrechtlichen Spannungsfeld zwischen Fehlersanktionierung und Rechtserhaltung einnimmt. Ausgehend davon zeigt Robert Käß die unterschiedlichen Erhaltungsinstrumente des Baugesetzbuches auf und hinterfragt deren Berechtigung. Er gibt nicht nur Antworten auf aktuelle Anwendungsfragen der Planerhaltungsregelungen, sondern auch auf die Problematik der Verfassungsmäßigkeit und der rechtspolitischen Rechtfertigung. Die Darstellung der neueren Rechtsprechung nimmt dabei einen breiten Raum ein.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die dogmatische Einordnung des Planerhaltungsgrundsatzes: Die Fehlersanktionierung und der Rechtserhaltungsgrundsatz - Der Planerhaltungsgrundsatz - Der raumbezogene Plan als Gegenstand der Planerhaltung - 2. Die Entwicklung der Planerhaltungsinstrumente unter besonderer Berücksichtigung der Fehlerfolgenbegrenzungsregelungen: Die Zunahme nichtiger Bauleitpläne unter dem BBauG bis zur ersten Novellierung 1976 - Die Entwicklung der Folgenbegrenzungsregelungen während der Geltung des BBauG i. d. F. von 1976 und 1979 - Die Erweiterung der Planerhaltungsregelungen bis 1986 - Die Entwicklung unter dem Baugesetzbuch - 3. Die Folgenbegrenzung bei Verfahrens- und Formfehlern: Die Anforderungen des BauGB und das Scheitern der allgemeinen Erhaltungsinstrumente - Die absolute Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern nach § 214 Abs. 1 BauGB - Die relative Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - Die dogmatische Erklärung der Unbeachtlichkeit - Verfassungsrechtliche Bewertung der §§ 214 Abs. 1 und 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - 4. Die Folgenbegrenzung bei Abwägungsfehlern: Das Abwägungsgebot und die Abwägungsfehlerlehre - Das Scheitern allgemeiner Erhaltungsinstrumente und der Übertragung der Planergänzung - Die absolute Unbeachtlichkeit von Abwägungsfehlern - Die scheinbare Erhaltungsregelung des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB - Die relative Unbeachtlichkeit - 5. Die Folgenbegrenzung bei Verstößen gegen das Entwicklungsgebot: Die Anforderungen an die Bebauungsplanung durch das Entwicklungsgebot - Die absolute Unbeachtlichkeit von Verstößen gegen das Entwicklungsgebot - Verfassungsrechtliche Bewertung - 6. Die Heilungsinstrumente: Allgemeine Heilungsinstrumente - Neuregelung in § 215 a BauGB - 7. Ausblick: Die Erweiterung des Planerhaltungsgrundsatzes - Zusammenfassung in Thesen - Anhang - Literaturverzeichnis, Sachregister

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