Heinrich Triepel

Leben und Werk

1999. Frontispiz; 605 S.
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99,90 €
ISBN 978-3-428-09216-1
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ISBN 978-3-428-49216-9
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Price for libraries: 150,00 € [?]

Description

Die vorliegende Studie befaßt sich mit Leben und Werk Heinrich Triepels (1868-1946), einem der bedeutendsten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts.

Im ersten Teil der Studie wird ein biographischer Überblick gegeben. Eine der wichtigsten Lebensleistungen Triepels war die Gründung der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer. Er gehörte zu den "Vernunftrepublikanern" konservativer Prägung. Nach der von ihm so bezeichneten "legalen Revolution" 1933 bekannte er sich nicht zum Nationalsozialismus, sondern verstand sich als Enthusiast des Rechtsstaats und widersetzte sich Versuchen, die Staatsrechtslehrervereinigung und andere Organisationen gleichzuschalten.

Der zweite Teil der Arbeit ist der Werkanalyse gewidmet. Triepel hat zahlreiche innovative und richtungweisende Beiträge zum Staats- und Völkerrecht geleistet. Er gilt als Begründer der dualistischen Lehre im Völkerrecht. Triepel war einer der führenden Kritiker des staatsrechtlichen Positivismus. Er übertrug die Thesen der "Tübinger Schule der Interessenjurisprudenz" auf das Öffentliche Recht und entwickelte sie weiter zur "publizistischen Wertungsjurisprudenz". Auf dieser Grundlage hat er wesentlich zu einem materiellen Rechtsstaatsverständnis beigetragen. Er betrachtete die Grundrechte als "legalisierte Wertungen", sprach sich für die Anwendung des Gleichheitssatzes auf den Gesetzgeber aus und trat für die richterliche Kontrolle von Gesetzen ein. Daneben begründete er die Lehre von den immanenten Grenzen bei Verfassungsänderungen und plädierte für einen partiellen Delegationsvorbehalt. Ferner übte er Kritik am Parteienstaat moderner Prägung und formulierte in diesem Zusammenhang sein berühmtes Vier-Phasen-Modell der Entwicklung politischer Parteien. Viele seiner Auffassungen haben sich im Grundgesetz niedergeschlagen und gehören zu den Kernbestandteilen des heutigen Verfassungsverständnisses.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Leben: Familiäre Herkunft, Kindheit und Schule - Studienjahre in Freiburg und Leipzig - Referendariat und erste Lehrtätigkeit - Tübingen 1900-1909 - Kiel 1909-1913 - Berlin 1913-1944 - Untergrainau 1944-1946 - 2. Teil: Werk: Öffentliches Recht und Methodik: Frühschriften - Triepels Kritik des staatsrechtlichen Positivismus - Elemente einer materialen Staatslehre - Staatenverbindungen - Aspekte materialen Rechtsstaatsdenkens - Einzelthemen - Völkerrecht: Völkerrecht und Landesrecht (1899) - Einzelfragen des Völkerrechts -Humanitäres Völkerrecht - Seekriegsrecht - Das Verhältnis zur nationalsozialistischen Völkerrechtslehre - Die Zukunft des Völkerrechts: 1916 und 1946 - Rechtsästhetik: Möglichkeit einer ästhetischen Betrachtung des Rechts - Grundsätze der ästhetischen Würdigung rechtlicher Phänomene - Stile rechtlicher Erscheinungen - Kritische Würdigung - Schlußbetrachtung - Quellen- und Literaturverzeichnis - Personenregister - Sachregister

Press Reviews

»Mit diesem Buch, einer von Thomas Oppermann betreuten, in relativ langer Inkubationszeit entstandenen Tübinger Habilitationsschrift, besitzen wir zum ersten Mal eine umfassende Biographie und, wenn dieser Ausdruck erlaubt ist, Ergographie Heinrich Triepels (1868–1946), eine tendenziell vollständige Bibliographie selbstverständlich eingeschlossen. […] Da war ein Autor mit Spürsinn, Liebe auch zum Detail und Lust an Akribie am Werk. [...] Gassners Buch ist ein schönes Exempel für gelungene juristische Biographik und an Methoden- und Sachproblemen orientierte Wissenschaftsgeschichte. Es lässt Leben und Wirken eines Gelehrten von Rang nachvollziehen, der, aufbauend auf einem soliden Fundament aus der Zeit der konstitutionellen Monarchie, als ›Vernunftrepublikaner‹ und kraft seiner Rolle als Autorität des Faches als ›Integrator‹ Wesentliches zur wissenschaftlichen Verarbeitung und damit auch zur Akzeptanz der Weimarer Reichsverfassung beigetragen, der dann zur ›Neuen Rechtswissenschaft‹ unter dem Nationalsozialismus Distanz gehalten und schließlich noch die ersten Anfänge neuer deutscher Staatlichkeit miterlebt hat.«
Professor Dr. Alexander Hollerbach, in: Juristenzeitung, 23/2001

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