Grundprobleme einer juristischen (gemeinschaftsrechtlichen) Methodenlehre

Die begrifflichen und (»fuzzy»-)logischen Grenzen der Befugnisnormen zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und die Maastricht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

2009. Tab., Abb.;1039 S.
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Description

Die vieldiskutierte "Maastricht-Entscheidung" des BVerfG fordert erneut eine Suche nach Kriterien richtiger Rechtsanwendung im Europarecht, im Deutschen Recht und in der Staatstheorie. Die Rechtswissenschaft ist dabei der Ausgangspunkt interdisziplinärer Erörterungen wissenschaftstheoretischer Fragen auch über den Unterschied zwischen "science" und "prudence". Es zeigen sich Probleme, die jeder Methodenlehre prinzipiell zugrunde liegen, wenn Axel Adrian fragt: Wie kann ich wissen, richtig verstanden zu haben? Als Physiker das Modell der Natur? Als Richter das Gesetz? Als Mensch, daß etwas logisch ist?

Gerichtsentscheidungen, die streng aus dem Gesetz abgeleitet werden sollten, scheinen kaum vorhersagbar. Was macht Physik exakt und läßt Recht(sprechung) wenig wissenschaftlich wirken? Es ist paradox: Der Richter ist an ein Gesetz gebunden, welches er selbst erst zu interpretieren hat. Die Idee unserer demokratischen Staatstheorie wird dennoch gerettet, da formale Modelle z. B. von Subsumtion, Auslegung und Rechtsfortbildung, selbst für das mehrsprachig verbindliche Europarecht, formulierbar bleiben. Erstmals wird aus prinzipiellen Gründen z. B. vom EuGH verlangt, jeweils ein Modell aus der Menge möglicher methodischer Modelle verbindlich auszuwählen, so wie von Richtern schon immer gefordert wurde, die richtige Bedeutung aus der Menge möglicher Wortbedeutungen des Gesetzes nachvollziehbar auszuwählen.

Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg 2008.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung und Anlaß der Untersuchung - 1. Grundlegung: Die Suche nach übergeordneten Kriterien einer allgemeinen Auslegungs- bzw. Methodenlehre: Das Verhältnis zwischen Dogmatik und Methodik nach der hier vertretenen Auffassung - Verhältnis zwischen einer europäischen und einer deutschen Methodenlehre - 2. Diskussion deutscher verfassungsrechtlicher Grenzen bezogen auf eine juristische gemeinschaftsrechtliche Methodenlehre: Integrationsschranken - Grundrechtsschutz - Kompetenzgrenzen der Staatsorganisation - Kriterien richtiger gemeinschaftsrechtlicher Methodenlehre - Entscheidungen des EuGH als sog. "ausbrechende Rechtsakte" - Sonstige Lösungsversuche - 3. Überblick über die vom Europäischen Gerichtshof angewandte juristische Methodenlehre: Loslösung vom völkerrechtlichen Ausgangspunkt - Argumente aus dem mehrsprachigen Wortlaut - Teleologische, systematische und historische Argumente - Auswahl der "richtigen" Methode aus der Menge der möglichen Methoden - Rechtsfortbildung im Gemeinschaftsrecht - "Methodische" und "dogmatische" Anforderungen an eine gemeinschaftsrechtliche Methodenlehre - 4. Allgemeine begriffliche und logische Überlegungen: Die Suche nach einem übergeordneten, gemeinsamen Bewertungsmaßstab - Vergleiche: Rechts- und Naturwissenschaft, Mathematik, (Fuzzy-)Logik, Paradoxien, case und statute law - Mögliche formale Modelle von Subsumtion, Auslegung, Rechtsfortbildung, Abbildungen - Endergebnis und Grenzen für den EuGH - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Summary of the Important Results - Anlagen - Literaturverzeichnis, Sachverzeichnis

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