Description
»Limits of the Priority of Out-Patient Nursing over In-Patient Nursing in the German Statutory Care Insurance«
The statutory care insurance in Germany gives the out-patient nursing priority over the in-patient nursing. The text examines and questions this priority. It outlines the embodiment of the priority regulation and issues its limits.
Overview
1. Einleitung
Thematische Hinführung – Gang der Arbeit – Einführung in die soziale Pflegeversicherung
2. Der Vorranggrundsatz in der sozialen Pflegeversicherung
Grundlagen des Vorranggrundsatzes – Rechtliche Entwicklung des Vorranggrundsatzes – Der Vorranggrundsatz im SGB XI
3. Kritische Auseinandersetzung mit dem Vorranggrundsatz
Tatsächliche Inanspruchnahme ambulanter Pflege – Verbindlichkeit der gesetzlichen Ausgestaltung des Vorranggrundsatzes – Anreize im Leistungssystem zur Inanspruchnahme ambulanter Pflege – Beeinflussung der Inanspruchnahme ambulanter Pflege durch die Infrastruktur – Heutige Rechtfertigung des Vorranggrundsatzes – Verfassungsrechtliche Grenzen – Der Vorranggrundsatz vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung
4. Streichung des Vorranggrundsatzes aus der Pflegeversicherung: Hindernisse und Chancen
Fortgeltung des Vorranggrundsatzes als allgemeiner Grundsatz des Sozialrechts – Fortgeltende Stufenfolge zwischen den Pflegeformen aufgrund des Familienrechts – Pflegebudget als mögliches neues Leistungskonzept
5. Zusammenfassung
Literatur- und Quellenverzeichnis, Sachwortverzeichnis
Press Reviews
»Wer Argumente sucht, die für eine Aufweichung des ambulanten Vorrangs in der Pflegeversicherung sprechen, der ist mit diesem Buch bestens versorgt. Es stößt eine dringend notwendige Debatte an und macht einmal mehr deutlich, dass man auch im Pflegebereich nicht alles für gegeben nehmen muss.« Michael Schanz, in: Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen, 2/2017
»Von Mielecki hat mit dieser Arbeit einen ganz wesentlichen Beitrag zum ›Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege‹ geleistet. [...] Die Arbeit ist damit zugliech ein beredtes Dokument für den Grundsatz ›voluntas eagroti suprema lex‹[...]. Ein Grundsatz, der in weiten Teilen die besprochene Arbeit prägt und deshalb deren Studium so erfreulich macht.« Gerhard Dalichau, in: Gesundheit und Pflege, Heft 2/2017