Geistiges Eigentum und Steuerrecht

Patent- und Gebrauchsmusterverwertung aus Sicht des nationalen Ertragsteuerrechts

Intellectual Property and Tax Law. Exploitation of Patents and Utility Models in National German Profit Tax Law
2015. 491 S.
Available as
109,90 €
ISBN 978-3-428-14524-9
available
109,90 €
ISBN 978-3-428-54524-7
available
Price for libraries: 166,00 € [?]
136,90 €
ISBN 978-3-428-84524-8
available
Price for libraries: 202,00 € [?]

Description

»Intellectual Property and Tax Law. Exploitation of Patents and Utility Models in National German Profit Tax Law«

The interface between Intellectual Property and Tax Law is hardly a subject in common juristic literature. It is just this area, in which the current work investigates the basic relations between the drafting of contracts and their tax effects. The depiction includes a detailed display of the basic principles of Intellectual Property and Tax Law in consideration of the recent jurisdiction. It adresses to interessed peers in the field of Intellectual Property as well as to those in the range of Tax Law.

Overview

Einleitung

Fragestellung – Forschungsstand – Gang der Untersuchung

1. Privatrechtliche Grundlagen

Grundlagen des Patent- und Gebrauchsmusterschutzes – Patent- und Gebrauchsmusterverwertung durch eigene Nutzung/Vollveräußerung gem. § 15 Abs. 1 PatG/§ 22 Abs. 1 GebrMG – Patent- und Gebrauchsmusterverwertung durch Lizenzerteilung – Arbeitnehmererfindungen

2. Ertragsteuerrechtliche Grundlagen

Gemeinsame Grundlagen des Ertragsteuerrechts – Grundlagen der einkommensteuerlichen Einkunftsarten – Grundlagen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich I: Die Handelsbilanz – Grundlagen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich II: Die Steuerbilanz – Grundlagen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie der Einnahme-Überschuss-Rechnung – Grundlagen des Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts – Grenzen der Gestaltungsfreiheit im Ertragsteuerrecht

3. Patent- und Gebrauchsmusterverwertung im nationalen Ertragsteuerrecht

Die Einordnung der Vollveräußerung gem. § 15 Abs. 1 PatG/§ 22 Abs. 1 GebrMG unter die Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes – Die Einordnung der Lizenzerteilung gem. § 15 Abs. 2 PatG/§ 22 Abs. 2 GebrMG unter die Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes – Patent- und Gebrauchsmusterverwertung in der Bilanz I: Eigene Nutzung – Patent- und Gebrauchsmusterverwertung in der Bilanz II: Vertragliche Verwertung – Einkünfteermittlung mittels § 4 Abs. 3 EStG/ Einnahme-Überschuss-Rechnung und Patent- und Gebrauchsmusterverwertung – Patent- und Gebrauchsmusterverwertung im Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht – Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei Patent- und Gebrauchsmusterverwertung

4. Ergebnisse

Literatur- und Sachverzeichnis

Press Reviews

»Bedingt durch den Aufbau der Arbeit – und mithin rechtfertigt sich insbesondere auch der zweite Teil der Dissertation – gelingt es Knerr auch demjenigen, der mit dem Steuerrecht bisher keine nähere Berührung hatte, die doch sehr spezielle steuerrechtliche Rechtsmaterie gut zu veranschaulichen und in den entsprechenden Kontext zu stellen. Die Behandlung der ertragsteuerlichen Fragen wie etwa die Einordnung von Zufallserfindungen je nach deren Verwertung in den Numerus clausus der Einkunftsarten (§2 Abs. 1 EStG), die einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei, die Besteuerung von Preisgeldern, die Abschreibungsmöglichkeiten hinsichtlich Patentkosten oder die Arbeitnehmererfindung – um nur einige der abgehandelten Aspekte zu erwähnen – sind mithin gut verständlich und gleichsam auf hohen steuerrechtlichen (!) Niveau. Dabei setzt sich Knerr sowohl mit Rechtsprechung wie Literaturmeinung intensiv auseinander und es gelingt ihm, diese anspruchsvolle Verbindung von Privat- und Steuerrecht bzw. deren Ineinandergreifen überzeugend darzustellen. Die Zusammenfassung der jeweiligen Arbeitsergebnisse der insgesamt achtzehn Kapitel im vierten Teil der Arbeit in Form von Kernaussagen erleichtert wie auch ein ausführliches Stichwortverzeichnis zudem den Zugang zu dieser Rechtsmaterie. Insgesamt handelt es sich um ein Werk, das zu empfehlen ist, wobei der Umfang der Arbeit in Relation zu der Wissensvermittlung als auch das Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewogen sind.« Dr. Matthias H. Gehm, in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 2/2016

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