Erforderlichkeit, Legitimität und Umsetzbarkeit des Corpus Juris Florenz

Eine Analyse am Beispiel des Art. 1 (Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und gleichgestellte Straftaten)

2005. 295 S.
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ISBN 978-3-428-11648-5
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ISBN 978-3-428-51648-3
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ISBN 978-3-428-81648-4
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Description

Der erste Entwurf des Corpus Juris strafrechtlicher Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU wurde 1997 im Auftrag des Europäischen Parlaments erarbeitet. In einer Folgestudie untersuchten seine Verfasser das Corpus Juris auf seine Erforderlichkeit, Legitimität und Umsetzbarkeit. Die Ergebnisse dieser Studie führten zu einem überarbeiteten Entwurf, dem "Corpus Juris Florenz" ("CJF").

Andreas Rasner beleuchtet zum einen Entstehungsgeschichte und rechtspolitische Motivation des CJF, zum anderen überprüft er aus deutscher Sicht, inwieweit das CJF den selbst gesetzten Maßstäben genügt und erforderlich, legitim und umsetzbar ist. Dazu wird das Corpus-Juris-Projekt vorgestellt und in den Kontext der Entwicklung eines "europäischen Strafrechts" eingeordnet. Dann werden Maßstäbe entwickelt, an denen die Qualität der Tatbestände des CJF zu messen ist, um diese anschließend anzuwenden. Dabei beschränkt sich der Autor auf eine Untersuchung der zentralen Vorschrift des Art. 1 CJF. Schließlich weist er auf generelle Kritikpunkte am CJF hin.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass jedenfalls Art. 1 CJF aus deutscher Sicht weder erforderlich, noch legitim, noch umsetzbar ist und schließt mit einer Warnung an die europäischen Gesetzgeber vor konzeptionellen und handwerklichen Mängeln der vorgeschlagenen Regelungen.

Overview

Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einleitung, Ziel und Gang der Untersuchung - 2. Teil: Das "Corpus Juris der strafrechtlichen Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union" im Kontext der Entwicklung eines europäischen Strafrechts: Überblick über die Stationen der europäischen Einigung im 20. Jahrhundert - Die finanziellen Interessen der EU als Triebfeder für die Entwicklung eines europäischen Strafrechts - Das Corpus Juris - 3. Teil: Maßstäbe für eine Kritik der Vorschriften des Materiellen Teils: Mindestanforderungen an materielle Straftatbestände - Die behaupteten Maßstäbe der Autoren des Corpus Juris Florenz: "Erforderlichkeit", "Legitimität" und "Umsetzbarkeit" - Kritik - Zusammenfassung: Das Verständnis dieser Untersuchung von "Erforderlichkeit", "Legitimität" und "Umsetzbarkeit" als Maßstäbe für eine Analyse des Corpus Juris Florenz - Weitere Vorgehensweise - 4. Teil: Legitimität, Erforderlichkeit und Umsetzbarkeit des Corpus Juris Florenz am Beispiel des Art. 1 CJF (Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und gleichgestellte Straftaten): Hintergrund und Struktur des Tatbestandes - Legitimität (einschließlich Erforderlichkeit) des Art. 1 CJF - Umsetzbarkeit des Art. 1 CJF - 5. Teil: Aspekte genereller Kritik am Corpus Juris Florenz - 6. Teil: Zusammenfassung - Anhang: Das Corpus Juris Florenz - Französische Originalversion - Deutsche Übersetzung - Literaturverzeichnis - Verzeichnis der zitierten Vorschriften - Sachwortverzeichnis

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