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ISBN 978-3-428-13724-4
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ISBN 978-3-428-83724-3
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Description

Fälle des Verschwindenlassens von Personen – »enforced disappearances« – beschäftigen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in jüngster Zeit in erheblichem Ausmaß und insbesondere in Bezug auf Russland. Sara Jötten unterzieht diese rasch anwachsende Judikatur einer Analyse, bei der beweisrechtliche Aspekte im Vordergrund stehen. Sie geht der Frage nach, wie den Beschwerdeführern in diesen Fällen Beweiserleichterungen gewährt werden und gewährt werden könnten. Als dogmatische Ansatzpunkte diskutiert die Autorin ein Abweichen von der grundsätzlich geltenden Beweislastverteilung und eine Absenkung des Beweismaßes. Außerdem greift sie materiell-rechtliche Problematiken auf und geht insbesondere auf die aus den Konventionsrechten fließenden Ermittlungspflichten sowie auf die Verletzung der Angehörigen der verschwundenen Person in eigenen Rechten ein.

Overview

1. Einleitung

Das Verschwindenlassen von Personen – Aufgeworfene Probleme und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes – Gang der Darstellung

2. Die Rechte und Freiheiten der Konvention in Fällen des Verschwindenlassens

Überblick über die relevanten Rechte und Freiheiten der Konvention – Einzelne relevante Aspekte – Zusammenfassende Bewertung

3. Beweisrechtliche Probleme im Rahmen der Tatsachenfeststellung in Fällen des Verschwindenlassens

Grundzüge des Beweisrechts im Verfahren vor dem EGMR – Einzelne relevante Aspekte – Zusammenfassende Bewertung und Ausblick

4. Gegenstand und Inhalt des Urteils in Fällen des Verschwindenlassens

Berücksichtigung einer Praxis des Verschwindenlassens – Die Anordnung konkreter, fallspezifischer Abhilfemaßnahmen – Konkrete Abhilfemaßnahmen allgemeiner Art – Zusammenfassende Bewertung

5. Abschließende Bewertung und Ausblick

Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis

Sachwortregister

Press Reviews

»Der von der Autorin gewählte konventionsvergleichende Ansatz trägt in hohem Maße zum Verständnis dieser schwierigen Materie bei und macht die Arbeit zu einem besonders lesenswerten Werk, [...].« Mario Hemmerling, in: MenschenRechtsMagazin, 2/2012

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