Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich

Rehabilitation einer gesetzlichen Regelung

2000. Tab.; 272 S.
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ISBN 978-3-428-09946-7
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ISBN 978-3-428-49946-5
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Description

Die Behandlung von Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich ist ein zentraler Punkt der familienrechtlichen Diskussion, in deren Vordergrund zunehmend die Frage nach der Rückabwicklung »unbenannter Zuwendungen« im Wege eines Anspruchs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gerückt ist.

Jeep setzt diesem Trend eine genaue Analyse des Zusammenspiels von § 1380 und § 1374 Abs. 2 BGB entgegen und fordert eine Rückkehr zum güterrechtlichen Ausgleich. In diesem ist die Trennung zwischen »unbenannten Zuwendungen« und »echten« Schenkungen bereits angelegt: Sie deckt sich mit der Unterscheidung zwischen anzurechnenden und nicht anzurechnenden Zuwendungen. Der Autor weist nach, daß auf erstere alleine § 1380, auf letztere alleine § 1374 Abs. 2 anzuwenden ist. Durch eine systemgerechte Durchführung der Anrechnung werden auch überschüssige Zuwendungen angemessen berücksichtigt. Zudem wird deutlich, daß bei wechselseitigen Zuwendungen eine vorherige Saldierung die einzige mit dem Gesetz in Einklang zu bringende Vorgehensweise ist. Vorsicht ist schließlich bei der alleinigen Anrechnung einer Zuwendung auf den Pflichtteil im Falle des § 1371 Abs. 2 BGB geboten: Die der bisherigen Praxis entsprechende Beschränkung auf die Anwendung des § 2315 BGB bei Verzicht auf § 1380 BGB kann zu einer unzulässigen Benachteiligung des Zuwendungsempfängers führen. Jeep zeigt auch hier, daß dies mit den Mitteln der gesetzlichen Regelung verhindert werden kann und muß.

Overview

Inhaltsübersicht: 1. Ehegattenzuwendungen und Zugewinnausgleich: Anforderungen an die zeitgemäße Behandlung von Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich - Zuwendungen im System des Zugewinnausgleichs - Unterscheidung innerhalb der Ehegattenzuwendungen - 2. Die Anrechnung von einseitigen Ehegattenzuwendungen gem. § 1380: Die Auslegung des § 1380 - Überprüfung der Auslegungsmöglichkeiten anhand von Fallgruppen - Vergleich der Auslegungsmöglichkeiten anhand der Fallgruppen 1 und 2 - Die Funktion des § 1380 - Vergleich der Auslegungsmöglichkeiten anhand der Fallgruppen 3 bis 5 unter Berücksichtigung der Funktion des § 1380 - Bewertung der beiden Auslegungsmöglichkeiten anhand der Funktion des § 1380 - Gibt es eine Rechtfertigung für die vom Halbteilungsgrundsatz abweichenden Ergebnisse der h. M.? - Ergebnis: Vorzug der vollständigen Anrechnung mit Anspruchsumkehr - 3. Die Anwendbarkeit des § 1374 Abs. 2 auf Ehegattenzuwendungen: Der Stand der Rechtsprechung - Generelle Nichtanwendbarkeit des § 1374 Abs. 2 auf Zuwendungen des Ehegatten? - Die Privilegierung anzurechnender Zuwendungen - Die Privilegierung nicht anzurechnender Zuwendungen - Ergebnis: Das Zusammenspiel von § 1380 und § 1374 Abs. 2 - 4. Eine Sonderbehandlung für Zuwendungen aus dem Anfangsvermögen?: Problemstellung - Vorfrage: Wann erfolgt eine Zuwendung aus dem Anfangsvermögen? - Beinhaltet bereits § 1380 eine Sonderbehandlung? - Ablehnung einer Sonderbehandlung durch den BGH - Stellungnahme - 5. Die Behandlung wechselseitiger Zuwendungen: Saldierung der Zuwendungen - Anrechnung nur der Zuwendungen des ausgleichspflichtigen Ehegatten - Stellungnahme und Lösung anhand von Funktion und Systematik des § 1380 - 6. Die Anrechnung auf Ausgleichsanspruch und/oder Pflichtteil im Todesfall: Prämisse: Die Unzulässigkeit einer echten doppelten Anrechnung - Die Zulässigkeit denkbarer Anrechnungsbestimmungen - Die Auslegung der Bestimmungen des Zuwenders - Zusammenfassung der Ergebnisse - Schlußwort - Literaturverzeichnis

Press Reviews

»Die außerordentlich gedankenreiche und argumentativ hochstehende Arbeit Jeeps stellt einen wichtigen Beitrag zur Klärung der Behandlung von Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich dar. Da es sich dabei um eines der kompliziertesten Probleme des gesamten Güterrechts handelt, verdient die konzentrierte und klare Form der Darstellung ausdrückliche Erwähnung. Daran, daß Jeep darauf verzichten kann, den Zugang zu den schwierigen Rechtsfragen durch weitere Verkomplizierungen zusätzlich zu verstellen, wird zugleich deutlich, wie tief er in den Fragenkreis eingedrungen ist.« Akad. Oberrat Waas, in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 12/2001

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