Informationstechnische Maßnahmen, rechtliche Grenzen und gesellschaftliche Aspekte der Öffentlichkeitsgewähr in der Justiz
Description
»Digital Open Justice«
The thesis deals with the legal and technical possibilities of the implementation of a constitutional digital public access to justice (live broadcasts of court proceedings, open data approach to court records) with consideration granted to the rights of the parties involved. In recent years, specific reform proposals have coincided with developments in the field of e-justice. Guided by the mission of legal protection through technological developments, the author presents a model to ensure up-to-date and truly effective external legitimization and control of the legal system.
Overview
Einleitung
1. Begriff und Funktionen von Öffentlichkeit
Öffentlichkeit als Rechtsbegriff – Funktionen von Öffentlichkeit – Systemelemente der Öffentlichkeit in staatlichen Verfahren – Öffentlichkeit. Bedeutungen, Funktionen und Dimensionen: ein Fazit
2. Gerichtsöffentlichkeit als Verfahrensgrundsatz und Organisationsprinzip
Die Gerichte als Organ der Rechtspflege in der bürgerlichen Sphäre – Gerichtsöffentlichkeit: Teil der Rechtsprechung oder Organisationsgrundsatz? – Modi der Herstellung von Gerichtsöffentlichkeit – Öffentlichkeitsbedürftige Informationen
3. Digitalisierung als rechtlich relevante Größe
Technologische Entwicklung und digitale Transformation – Digitalisierung als Thema der Rechtsordnung – Digitalisierung der Rechtsanwendung und Weiterentwicklung der Justiz – Digitalisierung und Recht: ein Fazit
4. Digitalisierung und (Gerichts-)Öffentlichkeit
Der virtuelle Raum als öffentlicher Raum – IT als Garant der Öffentlichkeitsfunktionen!? – Öffentlichkeitsermöglichende und -begrenzende technische Lösungen – Digitalisierung und Gerichtsöffentlichkeit – Gesellschaftlicher Wandel und Öffentlichkeit: ein Fazit
5. (Verfassungs-)Rechtliche Grenzen bei der Digitalisierung der Gerichtsöffentlichkeit
Digitale Gerichtsöffentlichkeit im Lichte des Grundgesetzes – Grenzen der digitalen Gerichtsöffentlichkeit – Förderung der digitalen Gerichtsöffentlichkeit: de lege ferenda – Folgen der verfassungsimmanenten Schranken für die unterschiedlichen Dimensionen der Öffentlichkeit – Verfassungsrechtliche Konturen und Spielräume für digitale Gerichtsöffentlichkeit: ein Fazit
Schlussbetrachtung
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Press Reviews
»Paschkes Dissertationsschrift wohnt nicht nur ein hohes begriffliches und theoretisches Innovationspotential inne, sondern sie dürfte sich auch mit ihren konkreten Regulierungsvorschlägen über den rein wissenschaftlichen Diskurs hinaus als geeignete Diskussionsgrundlage erweisen
und insbesondere bei einer innovationsfreudigen Richterschaft auf großes Interesse stoßen.« Malte Feldmann, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 5/2020
»Ich kann mich nicht erinnern, in meinem Juristenleben einmal eine so gründliche Arbeit zur Gerichtsöffentlichkeit gelesen zu haben. Vielleicht musste auch erst die digitale Zeitenwende beginnen und den Weg für ein derartiges Werk ebnen. Jedenfalls ist es jetzt in der ›Öffentlichkeit‹ angelangt, eine rundum gelungene Arbeit.« Armin Horn, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, 6/2019
»Insgesamt ist die vorgelegte Dissertation, die sich mit einem hoch aktuellen und für die Zukunft der Justiz äußerst wichtigen Thema befasst, sehr lesenswert und diskussionswürdig. Die Arbeit ist geeignet, zur Digitalisierung der Justiz und ihrer Auswirkungen auf die Gerichtsöffentlichkeit wichtige Denkanstöße und visionäre Anregungen für weitere Diskussionen zu liefern. Vor diesem Hintergrund wünsche ich der Arbeit viele Leserinnen und Leser sowie eine rege Auseinandersetzung von Wissenschaft und Praxis mit den dort aufgestellten Thesen.« Dr. Thomas Dickert, in: Zeitschrift für Zivilprozess, Bd. 132, Heft 4/2019
»Dennoch ist das mutige und zugleich überzeugende Statement für eine zukunftszugewandte Entwicklung des Prozessrechts zu begrüßen.[...] Das Verdienst des Buches von Paschke liegt vor allem darin, der notwendigen Diskussion ein solides Fundament verliehen zu haben.« Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Heft 4/2019
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