Description
»The Realisation of Attached Goods via the Internet«
With the »Law on internet auctions in compulsory enforcement proceedings« (»Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung«) German lawmakers have implemented an additional means for bailiffs to facilitate the realisation of attached goods. However, instead of harnessing the long-established internet platforms governed by private law, the legislator has opted for a realisation via a – largely unknown – platform organised under public law. The work examines if the reasons for this decision expressly invoked by the legislator are well-founded.
Overview
A. Einleitung
B. »Klassische« Verwertungsformen
Versteigerung vor Ort, § 814 II Nr. 1 ZPO – Andere Art der Verwertung, § 825 ZPO
C. Verwertung über das Internet
Verwertung über eine öffentlich-rechtliche Plattform – Verwertung über eine privatrechtliche Plattform
D. Abschließende Betrachtung
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse – Praktische Hinweise
Literaturverzeichnis
Press Reviews
»Fazit: Dem Autor kommt das Verdienst zu, ein stiefmütterlich behandeltes, aber eigentlich modernes Thema in den Fokus zu rücken und für eine freie Form der Verwertung im Internet zu werben. Dies kann Rückwirkungen auf die Erfolgsprognose einer Sachpfändung haben. Auch dem Gesetzgeber wird bei der anstehenden Reform des 8. Buches der ZPO das Werk ans Herz zu legen sein. 129 Seiten als Print oder eBook, die der Betrachtung von Möglichkeiten und Chancen dienen.« VRiOLG Frank-Michael Goebel, in: Zeitschrift für das Forderungsmanagement, Heft 4/2019
»Insgesamt eine Arbeit, die sich als rechtlicher Leitfaden für die Internetverwertung auf einer privaten Plattform eignet.« Sebastian Weber, in: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung, Nr. 4/2019