Zur Fortgeltung des römischen Rechts in den Gotenreichen und im Burgunderreich
Description
In der Arbeit werden die Konsequenzen betrachtet, die sich im ehemaligen weströmischen Reich aus dem Zusammentreffen der römischen Rechtskultur mit den einwandernden Germanen für die in diesem Gebiet verbliebene römische Bevölkerung ergeben haben.
Die Autorin untersucht die vermögensrechtliche Stellung der Frau in Abhängigkeit von ihrem personenrechtlichen Status, wie sie sich aus der Lex Romana Visigothorum (506 n. Chr.) und der Lex Romana Burgundionum (um 520 n. Chr.) ergibt, welche für die in den Gebieten der Weströmer und Burgunder lebenden Römer erlassen wurden. Schließlich wird das Thema noch anhand des sowohl für Römer als auch Ostgoten geltenden Edictum Theoderici (um 500 n. Chr.) behandelt. Die Arbeit schließt eine Forschungslücke, die derzeit zwischen den Studien zum klassischen römischen Recht bzw. der Stellung der Frau in der antiken Welt allgemein und den Arbeiten zu den germanischen leges besteht.
Overview
Inhaltsübersicht: Einleitung - I. Die ledige gewaltunterworfene Frau: Das Gewaltverhältnis und seine vermögensrechtlichen Konsequenzen - Zuwendungen des Vaters: Lebensunterhalt, Schenkung und peculium - Sondergüter von der Mutter - Sondergüter von mütterlichen Vorfahren - Verlobungsgeschenke - II. Die ledige Frau in sua potestate: Allgemeine Geschäftsfähigkeit - Regelungen über einzelne Vermögensmassen - III. Die gottgeweihte Frau: Die Vestalin - Nonnen und Diakonissinnen - IV. Die Ehefrau: Ehewirkungen - Eheliches Vermögen - Zuwendungen des Mannes - Zuwendungen zwischen Mutter und Kind - V. Die geschiedene Frau: Das Scheidungsrecht der westgotischen Römer - Das Scheidungsrecht der burgundischen Römer - Konsequenzen einer Wiederverheiratung - VI. Die Witwe: Gewaltverhältnis - Vermögen - Vermögenssorge für unmündige Kinder - Vermögensrechtliche Konsequenzen einer Wiederverheiratung - VII. Die Sklavin und die Kolonin: Die Lage im Westgotenreich - Die Lage in Burgund - VIII. Verlust der Verfügungsbefugnis: Westgotisch-römisches Recht - Burgundisch-römisches Recht - IX. Prozessuales: Westgotisch-römisches Prozeßrecht - Burgundisch-römisches Prozeßrecht - X. Die Rechtslage bei den Ostgoten: Die Haustochter - Kinder sui iuris - Aus dem Eherecht - Scheidungsrecht - Die Witwe - Die Sklavin und die Kolonin - Verlust der Verfügungsbefugnis - Ergebnis - Quellen- und Literaturverzeichnis - Quellenregister - Sachregister