Die Selbstbestimmung Sterbewilliger

Sterbehilfe im deutschen und amerikanischen Verfassungsrecht

2005. 465 S.
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99,90 €
ISBN 978-3-428-11772-7
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99,90 €
ISBN 978-3-428-51772-5
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Price for libraries: 150,00 € [?]

Description

Ulf Kämpfer untersucht die im deutschen Verfassungsrecht bislang stiefmütterlich behandelten verfassungsrechtlichen Grundlagen der Sterbehilfe. Ausgerichtet an den Autonomieansprüchen des sterbewilligen Individuums, geht der Autor den Gewährleistungen der Selbstbestimmung Sterbewilliger im deutschen und amerikanischen Verfassungsrecht nach.

Im amerikanischen Verfassungsrecht wird anhand von Leitentscheidungen wie Cruzan v. Director, Washington v. Glucksberg und des Falles Theresa Schiavo der Schutz sowohl eines umfassenden Right to Die als auch partikularer Selbstbestimmungsrechte analysiert. Die Untersuchung des Grundgesetzes konzentriert sich auf die Begründung eines Verfügungsrechts über das eigene Leben. Schutzbereich und Beschränkbarkeit dieses Verfügungsrechts werden ausführlich erörtert. Der Rechtsvergleich verdeutlicht die Orientierungspotenziale beider Verfassungen für die Sterbehilfedebatte und die dem Gesetzgeber verbleibenden Gestaltungsspielräume.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Selbstbestimmung Sterbewilliger im einfachen Recht: Begriffe - Sterbehilfe im einfachen Recht der USA - Sterbehilfe im einfachen Recht Deutschlands - Zusammenfassung erster Teil - 2. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen: Einleitung - Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungsinterpretation in den USA - Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungsinterpretation in Deutschland - Zusammenfassung zweiter Teil - 3. Selbstbestimmungsrechte Sterbewilliger im amerikanischen Verfassungsrecht: Einleitung - Fundamentales Freiheitsinteresse unter der Due Process-Klausel - Religionsfreiheit - Zusammenfassung dritter Teil - 4. Selbstbestimmungsrechte Sterbewilliger im deutschen Verfassungsrecht: Einleitung - Aktueller Meinungsstand - Verfügungsrecht über das eigene Leben - Zusammenfassung vierter Teil - 5. Beschränkungen und ihre Rechtfertigung im amerikanischen Verfassungsrecht: Beschränkungen - Rechtfertigungsmaßstäbe - Staatliche Interessen an der Beschränkung - Exkurs: Struktur und Relevanz des "Arguments der schiefen Ebene" - Rechtfertigung von Beschränkungen - Gleichheitssatz und Selbstbestimmung Sterbewilliger - Zusammenfassung fünfter Teil - 6. Beschränkungen und ihre Rechtfertigung im deutschen Verfassungsrecht: Beschränkungen - Rechtfertigungsmaßstäbe - Legitime Zwecke bei der Beschränkung - Rechtfertigung von Beschränkungen - Gleichheitssatz und Selbstbestimmung Sterbewilliger - Zusammenfassung sechster Teil - 7. Rechtsvergleich: Grundrechtsdogmatik - "Verfassung der Freiheit" versus "Verfassung der Würde"? - Rolle der Verfassungsgerichte - Gewährleistung der Selbstbestimmung Sterbewilliger - Die Bedeutung außerrechtlicher Faktoren - Erträge des Rechtsvergleichs - 8. Schluss und Ausblick - Literaturverzeichnis - Sachregister

Press Reviews

»Kämpfer hat mit seiner Dissertation eine profunde, rechtsvergleichende, verfassungsrechtliche Untersuchung zur Sterbehilfeproblematik vorgelegt, die für die weitere Behandlung des Themas Maßstäbe setzt. Auch wer grundsätzlich oder in Einzelfragen, wie der Rezensent, anderer Ansicht ist, muss sich mit den Thesen und beachtlichen Argumenten des Verfassers auseinandersetzen.«
Christian Hillgruber, in: Der Staat, 2/2009

»Kämpfer hat mit seiner ›Selbstbestimmung Sterbewilliger‹ eine außergewöhnliche Arbeit vorgelegt, deren intellektueller Gehalt besticht. Die Fülle der Argumente, mit denen versucht wird, Schutzbereich und Schranken eines von der Verfassung geschützten Rechts auf den eigenen Tod auszuloten, ist ebenso beeindruckend wie die sprachliche Gewandtheit des Autors. Nach der Lektüre dieses Buches stellt man sich freilich die Frage, ob es tatsächlich der Text des Grundgesetzes ist, der Umfang und Grenzen eines Rechts auf Sterbehilfe bestimmt. […] Allerdings ist es vor dem Hintergrund einer nicht-positivistischen Auffassung vom Recht bei der Analyse sog. ›hard cases‹ nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten, Rechtsnormen nicht als ›letzte und ausschließliche‹ Quelle normativer Inspiration zu begreifen. Dass diese Erkenntnis für den Verfassungsdiskurs besondere Gültigkeit besitzt, ist zwar nichts Neues, sie wird aber durch die hervorragende Dissertation von Ulf Kämpfer mehr als bestätigt.«
Erwin Bernat, in: Recht der Medizin, 3/2007

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