Die Rechtsstellung der Theologischen Fakultäten Trier, Paderborn, Frankfurt St. Georgen und Fulda
1997. 292 S.
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ISBN 978-3-428-08972-7
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ISBN 978-3-428-48972-5
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Description

Der staatskirchenrechtliche Status der Theologischen Fakultäten Trier, Paderborn, Frankfurt St. Georgen und Fulda unterscheidet sich wesentlich von dem der katholisch-theologischen Fakultäten staatlicher Hochschulen. Die Theologischen Fakultäten sind in kirchlicher Trägerschaft befindliche nichtstaatliche Hochschulen, die katholisch-theologischen Fakultäten der Universitäten dagegen in staatliche Hochschuleinrichtungen eingegliederte Fachbereiche. Und obschon beide Fakultätstypen mit Forschung und Lehre auf dem Gebiet der katholischen Theologie befaßt sind, Hochschulprüfungen abnehmen und akademische Grade verleihen, sind sie in Entstehung und Rechtsstellung sehr verschieden.

Das Zusammenwirken von Staat und Kirche bei Errichtung und Betrieb katholisch-theologischer Fachbereiche wurde schon des öfteren untersucht. Dagegen blieb der staatskirchenrechtliche Status und die damit korrespondierende hochschul- und kirchenrechtliche Stellung der Theologischen Fakultäten weitgehend unerforscht. Die vorliegende Untersuchung zeigt nunmehr, daß Errichtung, Wissenschaftsbetrieb und Organisation Theologischer Fakultäten als eigene Angelegenheiten der Kirche vom verfassungsmäßigen Selbstverwaltungsrecht der Kirche geschützt sind.

Staatliche Mitwirkungs- und Aufsichtskompetenzen ergeben sich nur dort, wo der verfassungsrechtlich geschützte Kernbereich kirchlicher Selbstbestimmung verlassen wird, insbesondere im Graduierungswesen: Verleiht die Kirche staatlich anerkannte und geschützte akademische Grade, erfolgt dies unter Wahrung staatlicher Ordnungsinteressen.

In der Bundesrepublik wurde das Hochschulwesen zunächst vom sogenannten Hochschulmonopol des Staates dominiert. Nichtstaatliche Hochschulen gab es nicht. Daß die Theologischen Fakultäten Trier, Paderborn, Frankfurt St. Georgen und Fulda heute längst nicht mehr die einzigen nichtstaatlichen Hochschulen sind, offenbart einen tiefgreifenden Wandel, der nicht zuletzt auch dem steten Bemühen der katholischen Kirche um die hochschulrechtliche Aufwertung ihrer Theologischen Fakultäten zu verdanken ist. Die Theologischen Fakultäten Trier, Paderborn, Frankfurt St. Georgen und Fulda haben somit an der Ausgestaltung der modernen deutschen Hochschullandschaft maßgeblichen Anteil.

Overview

Inhaltsübersicht: Einführung - A. Die geschichtlichen Grundlagen - B. Die Rechtsgrundlagen der Theologischen Fakultäten - C. Kirchliche Errichtung und staatliche Anerkennung der Theologischen Fakultäten - D. Die Rechtsform der Theologischen Fakultäten - E. Die Binnenorganisation der Theologischen Fakultäten - F. Das theologische Staatsexamen - G. Das theologische Diplom - H. Das theologische Lizentiat - I. Das Promotionsrecht - J. Das Habilitationsrecht - K. Das Studentenrecht - L. Das Hochschullehrerrecht - M. Die Bezuschussung der Theologischen Fakultäten durch den Staat - N. Die staatliche Aufsicht über die Theologischen Fakultäten - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Personenregister - Sachregister

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