Die Objektivierung des Versuchsunrechts

Eine strafrechtliche Analyse de lege lata

2005. 309 S.
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ISBN 978-3-428-11274-6
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ISBN 978-3-428-51274-4
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ISBN 978-3-428-81274-5
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Description

Vom Versuchsunrecht zu sprechen heißt, die Bedingungen zu klären, unter denen der objektive und der subjektive Tatbestand eines Versuchsdeliktes erfüllt sind. Die Versuchsdelikte haben objektive Tatbestände, die vielgestaltig sind wie die Deliktstatbestände des Besonderen Teils. Sie auf "den Versuch" zu reduzieren und ihren objektiven Gehalt auf das unmittelbare Ansetzen zu beschränken, überschreitet die Grenzen eines Tatstrafrechts.

Die Objektivierung des Versuchsunrechts bindet die versuchten Taten wieder an die Deliktstatbestände des Besonderen Teils. An die Stelle der beliebigen Ersetzbarkeit objektiver Deliktstatbestandsmerkmale durch die Tätervorstellung tritt die analytische Betrachtung jedes einzelnen Deliktes und die tatbestandsbezogene Entscheidung, welche objektiven Merkmale des Vollendungstatbestandes auch bei der versuchten Tat erfüllt sein müssen, um die Tatbestandsähnlichkeit von Vollendungs- und Versuchsdelikt zu wahren.

Overview

Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Das Unrecht der versuchten Tat als Gegenstand der Eindruckstheorie - Kontextualisierung und Begriffsklärung: Einleitung - Der Strafgrund der versuchten Tat: begrifflich-dogmatische Analyse und die Betrachtungsweise der Eindruckstheorie - Die gesetzliche Regelung der versuchten Tat und die Begründung ihrer Ratio - Der Tatbestand bei Vollendungs- und Versuchsdelikten - Der materielle Unrechtsbegriff der personalen Unrechtslehre und die versuchte Tat - Untauglicher Versuch und Wahndelikt - Schluß - 2. Die subjektive Versuchstheorie und ihr Weg zur herrschenden Lehre: Einleitung - Die wissenschaftliche Begründung der subjektiven Versuchslehre durch Maximilian von Buri - Die Übernahme der subjektiven Versuchslehre durch das Reichsgericht - Die Übernahme der subjektiven Versuchslehre durch den BGH - Der Schwenk der Strafrechtswissenschaft zur subjektiven Versuchslehre - Überleitung - 3. Der sogenannte rechtsfeindliche Wille und der Begriff des Rechts: Einleitung - Das herrschende Verständnis von Recht und die rechtlichen Verhaltensnormen für den Einzelnen - Der Rechtsbegriff der analytischen Hermeneutik - Schluß - 4. Die Bestrebungen zur Objektivierung des Unrechts der versuchten Tat in der deutschen Strafrechtswissenschaft nach dem Ende der klassischen objektiven Versuchslehren: Die Eindruckstheorie - Die Wiederbelebung objektiver Versuchslehren - Kratzschs Lehre von der versuchten Tat als abstraktem Gefährdungsdelikt - Jakobs' Lehre von der versuchten Tat als expressivem Normbruch - Die interpersonalen Versuchslehren auf der Basis einer Rechtslehre nach Freiheitsgesetzen - Die dualistische Versuchslehre - Schluß - 5. Prolegomena einer deliktsspezifischen Objektivierung des Versuchsunrechts - 6. Die Versuchsdelikte nach einer hermeneutischen Konzeption: Die versuchten Begehungsdelikte - Die versuchten Wortlautunterlassungsdelikte am Beispiel der versuchten Steuerhinterziehung (§ 370 I Nr. 2 AO i.V.m. § 22 StGB) - Die versuchten Auslegungsunterlassungsdelikte - Abschluß, Thesen, Schrifttumsverzeichnis - Sachwortverzeichnis

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