Zugleich ein Beitrag zu den Rahmenbedingungen einer Compliance-Organisation
Description
Selbst nach dem obiter dictum des 5. Senats des Bundesgerichtshofs am 17. Juli 2009 bleibt unklar, ob den Compliance-Officer regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht i.S.d. § 13 StGB trifft, solche im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Mitarbeitern zu verhindern. Metin Konu befasst sich in seiner Arbeit mit dieser Frage.
Nach einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Compliance-Organisation setzt sich der Autor zunächst kritisch mit den in der Literatur vertretenen Argumenten auseinander. Konu gelangt zu dem Schluss, dass der Compliance-Officer eine vom Geschäftsherrn abgeleitete Überwachergarantenstellung aus freiwilliger Übernahme innehaben kann. Die Herrschaft über die Gefahrenquelle sieht Konu in einer aus dem Eskalationsrecht und dem Informationsvorsprung des Compliance-Officers hervorgehenden Informationssteuerungsherrschaft bzw. Informationsorganisationsherrschaft.
Overview
1. Teil: Einleitung
Problemdarstellung – Zielsetzung, Gang und Einschränkung der Untersuchung
2. Teil: Compliance
Historie, Compliance-Begriff, Compliance-Funktionen – Compliance in den gesetzlichen Vorschriften – Pflicht zur Compliance? – Rahmenbedingungen für rechtliche Organisationsanforderungen – Die Figur des Compliance-Officers
3. Teil: Die Garantenstellung des CO in der Rechtsprechung und der Literatur
Vorbemerkung – Die Ansicht des BGH – Reaktionen in der Literatur
4. Teil: Meinungsstand zur dogmatischen Herleitung der Garantenstellung
Vorbemerkung – Die Einteilung der Garantenstellungen
5. Teil: Die Garantenstellung des CO
Vorbemerkung – Die Geschäftsherrenhaftung – Möglichkeit der strafrechtlichen Delegation der Garantenpflicht auf den CO – Übernahmegarantenstellung des CO – Zusammenfassung
6. Teil: Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Sachregister