Die fakultative Strafmilderung beim Versuch nach § 23 II StGB

Zugleich eine Deutung der §§ 22–24 StGB auf Grundlage des Strafzwecks der positiven Generalprävention

»The Optional Migitation for the Punishment of Incompleted Crimes in the German Penal Code. At the Same Time an Explanation for the Punishment of Criminal Attempts Based on the Theory of Positive General Prevention«This investigation contains a discussion of the controversial problem in the field of criminal law, whether an attempted crime should be punished less severe than a completed one. Because the German Penal Code provides only an optional migitation for the punishment of an attempt without any hint when use it, the legal user is required to solve this problem by himself. This investigation, which also deals with the moral-luck-problem, proposes a solution from an expressivist point of view.
2020. 266 S.
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79,90 €
ISBN 978-3-428-18123-0
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ISBN 978-3-428-58123-8
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Price for libraries: 120,00 € [?]

Description

Die Frage, ob der Versuch einer Straftat milder zu bestrafen ist als die vollendete Tat, wird in der Strafrechtswissenschaft seit jeher kontrovers diskutiert. Das Strafgesetzbuch bezieht in § 23 II dazu dahingehend Stellung, dass die Strafe wegen des Ausbleibens der Vollendung milder bestraft werden kann. Ziel der Arbeit ist, Kriterien zu entwickeln, von denen der Gebrauch dieser Milderungsmöglichkeit abhängt. Tillmann Horter nimmt entgegen der vorherrschenden Auffassung an, dass die defizitäre Verwirklichung des objektiven Tatbestands als solche keine Strafmilderung legitimiert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Ausbleiben der Verwirklichung objektiver Merkmale aus Tätersicht häufig einen bloßen Zufall darstellt, der dem Täter nicht zugutekommen darf. Eine Milderung wegen des Verbleibs der Tat im Versuchsstadium ist vielmehr nur dann geboten, wenn die defizitäre Verwirklichung des objektiven Tatbestands dem Täter (zumindest partiell) zuzurechnen ist.

Overview

Einleitung: Gegenstand der Untersuchung – Gang der Untersuchung

1. Historische Entwicklung des Versuchsstrafmaßes im deutschen Recht: Die Bestrafung des Versuchs im deutschen Recht bis 1800 – Die Diskussion vom späten 18. Jahrhundert bis 1933 – Die Milderungsgründe beim Versuch in den Partikulargesetzen des 19. Jahrhunderts – Die Einführung der obligatorischen Strafmilderung im RStGB von 1871 – Die Entwürfe der Kaiserzeit und der Zeit der Weimarer Republik – Die NS-Zeit: Der Weg zur Einführung der fakultativen Strafmilderung durch die Gewaltverbrecherverordnung – Die Reformentwürfe nach 1945 bis zur Novellierung des Allgemeinen Teils durch das 2. Strafrechtsreformgesetz – Zusammenfassung

2. Die vollendungsspezifischen Sanktionsvoraussetzungen und ihr Einfluss auf die Strafhöhe: Erläuterung der Grundbegriffe und Ermittlung der vollendungsspezifischen Sanktionsvoraussetzungen – Gründe für die Milderung der Versuchsstrafe wegen des Fehlens vollendungsspezifischer Sanktionsvoraussetzungen – Exkurs 1: Zur funktionalen Deutung des objektiven Tatbestands im geltenden Recht – Zusammenfassung

3. Anwendung von § 23 II StGB: Der Regelungsgehalt von § 23 II StGB: Fakultative Strafrahmenmilderung – Gründe für die Strafrahmenmilderung – Weitere Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung von § 23 II StGB

Zusammenfassung und Ausblick: Die historische Entwicklung des Versuchsstrafmaßes bis zur Einführung von § 23 II StGB – Straffunktionale Begründung der Milderung der Versuchsstrafe wegen des Fehlens vollendungsspezifischer Sanktionsvoraussetzungen – Gebrauch der Strafrahmenmilderung nach § 23 II i. V. m. § 49 I StGB – Ausblick: Konsequenzen für die Dogmatik des objektiven Tatbestands im Strafrecht

Literatur- und Sachwortverzeichnis

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