Die Errichtung des Erzbistums und der Kirchenprovinz Hamburg durch Vertrag vom 22. September 1994

Ein Beitrag zur Rechtsgeschichte des Staatskirchenrechts

2000. 283 S.
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89,90 €
ISBN 978-3-428-09211-6
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ISBN 978-3-428-49211-4
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Price for libraries: 136,00 € [?]

Description

Fünf Jahre nach Vollendung der Deutschen Einheit hat die Katholische Kirche eine umfassende Neuordnung der Diözesanorganisation und -zirkumskription vorgenommen. Im Osten wurden die Bistümer Erfurt-Meiningen und Magdeburg gegründet und das Bistum Berlin zum Erzbistum erhoben. Im Norden Deutschlands entstand ein neues Erzbistum mit Sitz in Hamburg, das die Gebiete der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Schleswig-Holstein und den Landesteil Mecklenburg des Landes Mecklenburg-Vorpommern umfaßt. Ferner wurden zwei neue Kirchenprovinzen errichtet. Die neue Kirchenprovinz Berlin besteht aus dem Erzbistum Berlin und den beiden Diözesen Dresden-Meißen und Görlitz. Die neu errichtete Kirchenprovinz Hamburg besteht aus den drei Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück.

Der Autor stellt anhand der Akten aus den Staatskanzleien der Länder die Probleme bei der Errichtung des Erzbistums und der Kirchenprovinz Hamburg dar. Zunächst werden die Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern geschildert, die mit einem diplomatischen Notenwechsel endeten. Im Anschluß daran werden die Verhandlungen zwischen den beteiligten Ländern und dem Heiligen Stuhl dargestellt. In einem Exkurs beschäftigt sich Halm darüber hinaus mit der Geltung des Reichs- und Preußenkonkordats in den betroffenen Ländern.

Overview

Inhaltsübersicht: A. Einleitung: Die Neuordnung der Diözesanorganisation und -zirkumskription im Osten und Norden der Bundesrepublik Deutschland - Aufgabenstellung - Forschungsstand - B. Die Geschichte des Erzbistums Hamburg bis zum Beginn der Verhandlungen zwischen Staat und Kirche - C. Vorbereitungen und Vorverhandlungen zur Bistumsgründung: Die Vorbereitungen - Verhandlungen mit dem Bund und inoffizielle Vorverhandlungen mit den Ländern - Die offiziellen Vorverhandlungen der Nuntiatur mit den Ländern - D. Exkurs: Die Geltung des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933 und des Preußenkonkordats vom 14. Juni 1929 in den betroffenen Ländern: Die Fortgeltung des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933 - Die Geltung des Preußenkonkordats vom 14. Juni 1929 bis zum 7. Januar 1995 - Die Rechtsauffassung der katholischen Kirche - E. Die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder: Die Rechtsauffassung des Bundes - Die Rechtsauffassung der Länder - Eigene Stellungnahme - F. Der Notenwechsel mit dem Heiligen Stuhl: Der klärende Briefwechsel zwischen Hessen und der katholischen Kirche über den »Hessischen Sonderweg« - Die Verhandlungen - Die Note des Auswärtigen Amtes - Die Gemeinsame Note der Länder - G. Die Verhandlungen über den Vertrag zur Errichtung des Erzbistums und der Kirchenprovinz Hamburg: Die ersten Kontakte - Die Vorverhandlungen - Die offiziellen Konkordatsverhandlungen - Die Behandlung des Vertrages im Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und in den Kabinetten und Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein - Die Ratifizierung - Der Austausch der Ratifikationsurkunden - Die Amtseinführung am 7. Januar 1995 - H. Zusammenfassung - Literaturverzeichnis (mit Hörfunkbeiträgen) - Personenverzeichnis - Das Erzbistum Hamburg in Zahlen - Anhang - Sachwortverzeichnis

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