Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Russland
Description
Anastasia Berger stellt zunächst die Drittwirkung der Grundrechte in der Wissenschaft und Rechtsprechung in Deutschland vor. Sodann skizziert sie die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Lichte ihrer historischen Entwicklung in Russland. Der Vergleich zentraler verfassungsrechtlicher Normen (Art. 2, 15, 17, 18, 55 und 56 der russischen Verfassung) und der Rechtsprechung lässt Unterschiede beider Rechtssysteme erkennen. Die russische Verfassung stellt im Unterschied zum deutschen Grundgesetz eine direkt und unmittelbar wirkende Grundlage des gesamten Rechtssystems dar. Die Autorin untersucht zudem die zentralen Normen des russischen Zivilgesetzbuches. Berger stellt fest, dass die beiden Verfassungen aufgrund historisch unterschiedlicher Entwicklungen vom entgegengesetzten Blickwinkel auf die Grundrechtsfunktionen ausgehen. Gleichwohl zeigt die Analyse des russischen Privatrechts, dass die unmittelbare Wirkung der Grundrechte ohne Verlust der Privatautonomie möglich ist.
Overview
A. Einleitung
B. Die Wirkung der Grundrechte auf das Privatrecht in der deutschen Rechtstheorie und Rechtsprechung
I. Die Theorie der »Drittwirkung« in der deutschen Rechtslehre: Genese des Begriffs der »Drittwirkung« – Die Position der Rechtsprechung – Das Bundesverfassungsgericht: keine »Superrevisionsinstanz« – Die Anerkennung der Grundrechtswirkung in einzelnen Bereichen des Privatrechts
II. Zusammenfassung und Begriffsbestimmung
C. Die Bindung der Privaten an die Grundrechte in der russischen Rechtstheorie und Rechtsprechung
I. Untersuchung des russischen Verfassungsrechts: Die Entstehung der Konstitution der Russischen Föderation: rechtsgeschichtlicher Hintergrund und Grundrechtsverständnis – Die Wirkung der Grundrechte unter den Privaten – Das russische Verfassungsgericht: Eine »Superrevisionsinstanz«? – Schutz der Grundrechte durch das Strafrecht – Zusammenfassung und vergleichende Schlussfolgerungen
II. Grundrecht im russischen Privatrecht: Grundriss der historischen Entwicklung des russischen Privatrechts – Die Grundrechte im russischen Privatrecht
D. Schlussfolgerungen und Ausblick
E. Zusammenfassung
Anhang: Verfassung der Russischen Föderation von 1993
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Press Reviews
»Die Arbeit verdient hohe Anerkennung, weil sie das aus Sicht der russischen Wissenschaft in den Kinderschuhen steckende Thema mit großer wissenschaftlicher Tiefe beleuchtet. Das Werk stellt eine gelungene Bereicherung der Diskussion zur Drittwirkung von Grundrechten dar. Die Arbeit besticht nebenbei durch eine beneidenswerte Klarheit der Sprache und der Gedankenführung und ist schon deshalb lesenswert.« Jochen Ettinger, in: Osteuropa Recht, 1/2015