Description
Der deutsche Gesetzgeber hat im Rahmen der 11. GWB-Novelle dem Bundeskartellamt die Befugnis verliehen, gegen erhebliche und fortwährende Störungen des Wettbewerbs mit beliebigen verhaltens- oder strukturorientierten Maßnahmen einzuschreiten. Dem Amt wird damit Blick auf das gesellschaftliche Funktionssystem »Markt« und dessen Koordinationsmechanismus »Wettbewerb« ein umfassendes Steuerungsinstrument verliehen. Das deutsche Recht kennt kein verwaltungsrechtliches Instrument, das hinsichtlich der Breite (Gesamtheit eines sozialen Funktionssystems), des Regelungsansatzes (Bekämpfung jedweder Störungen durch eine Verwaltungsbehörde) und des Eingriffsinstrumentariums (beliebige Maßnahmen verhaltens- oder strukturbezogener Art) mit der in § 32f Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 GWB begründeten Macht des BKartA vergleichbar ist. Die Untersuchung ordnet das neue Instrument verfassungsrechtlich ein und zeigt seine Bedenklichkeit auf.
Overview
Gegenstand und Anlass der Studie
A. Einordnung von § 32f GWB
Marktdesign - Marktregulierung - Marktpolizei – Von der gesetzlichen Festlegung von Verhaltensregeln zur Etablierung behördlicher Designmacht – Staatstheoretische, politische und sozio-kulturelle Grunddifferenzen – Möglichkeiten und Grenzen des Ausbaus des »administrative state« – Aufbau und Zielrichtung der Studie
B. Gesetzgebungsgeschichte
Gesetzgebungsverfahren – Wesentliche Inhalte von § 32f GWB
C. Verfassungstheoretische Einordnung und Kritik von § 32f GWB
Institutionelle Dimension der Kritik – Instrumentelle Dimension der Kritik – Funktionalistische Dimension der Kritik – Ideelle Dimension der Kritik
D. Verfassungsrechtliche Defizite
Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) – Grundrechtliche Freiheitsrechte
Zusammenfassung der Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis