Die Bedeutung des gemeinschaftsrechtlichen Beihilfeverbotes für die Beteiligung der öffentlichen Hand an einer Kapitalgesellschaft
2001. 225 S.
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ISBN 978-3-428-10373-7
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ISBN 978-3-428-50373-5
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Description

Im letzten Jahrzehnt hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kontrolle staatlicher Beihilfen erheblich ausgeweitet. Dabei stehen auch Kapitalbeteiligungen der öffentlichen Hand an Unternehmen immer wieder im Mittelpunkt des Interesses, wie aus deutscher Sicht etwa der Fall des Stahlwerkes Maxhütte oder die noch ausstehenden Entscheidungen zu sechs Landeszentralbanken belegen.

Der Autor beleuchtet und hinterfragt die Vorgehensweise der Kommission in diesem Bereich. Insbesondere untersucht er, wann staatliche Beteiligungen dem Beihilfeverbot des Art. 87 I EGV unterfallen, wobei der angewandte »reasonable investor's test« präzisiert wird und Kriterien für die Beurteilung von Einzelfällen herausgearbeitet werden. Danach werden die in Betracht kommenden Genehmigungstatbestände analysiert, wobei vor allem Art. 87 III lit. c EGV und neuerdings auch Art. 86 II EGV eine große Rolle spielen. Schließlich stellt Josef Bonkamp das Kontrollverfahren der Kommission sowie die Möglichkeiten gerichtlicher Überprüfung dar.

Overview

Inhaltsübersicht: A. Einführung - B. Bedeutung der gemeinschaftsrechtlichen Beihilfevorschriften: Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbsbestimmungen - Verhältnis zu anderen Vertragsvorschriften - Auswirkungen der Art. 86 I EGV und Art. 295 EGV - Weitere Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen - C. Staatliche Kapitalbeteiligungen und das Beihilfeverbot des Art. 87 I EGV: Beihilfebegriff (allgemeine Definition staatliche Kapitalbeteiligung als Sonderform, Vergleich mit dem marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber, maßgebliche Vergleichskriterien für die Bewertung von Einzelfällen) - Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen - Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige - Verfälschung des Wettbewerbs - Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels - D. Ausnahmetatbestände des Art. 87 II, III EGV: Rechtfertigung der Beihilfe durch Art. 87 II EGV - Rechtfertigung der Beihilfe durch Art. 87 III EGV - E. Ausnahmetatbestand des Art. 86 II EGV: Bedeutung des Art. 86 II EGV für die Beihilfevorschriften - Mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraute oder als Finanzmonopol ausgestaltete Unternehmen - Rechtliche oder tatsächliche Verhinderung der Aufgabenerfüllung - Abwägung mit dem Gemeinschaftsinteresse - F. Kontrolle durch die Kommission und gerichtliche Überprüfung: Informationspflichten nach der Transparenzrichtlinie - Beihilfenkontrolle gemäß Art. 88 EGV - Gerichtliche Überprüfung - Rückabwicklung der Kapitalzuführung nach nationalem Recht - G. Gesamtergebnis - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

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