Der Streitgegenstandsbegriff in der VwGO
2012. 145 S.
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ISBN 978-3-428-13970-5
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ISBN 978-3-428-53970-3
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ISBN 978-3-428-83970-4
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Description

Die Auseinandersetzung um den Streitgegenstand als »Zentralinstitut« des Prozesses währt seit Jahrzehnten und ist noch immer für theoretische wie praktische Fragen relevant. Die Arbeit will diese Diskussion auf die Bedeutung, die der Begriff in den Normen der VwGO hat, zurückführen.

Hierfür untersucht sie mittels Auslegung u.a. diejenigen Regelungen, in denen der Streitgegenstand genannt ist. Die Interpretation führt zu zwei Überlegungen: zum einen, ob die dem Begriff zugeordneten Probleme nicht bisweilen zu verschiedenartig sind, um einer einheitlichen Lösung zugänglich zu sein. Zum anderen, ob die prozessualen Fragen nicht vielfach bereits auf Ebene des materiellen Rechtes einfacher gelöst werden können.

So entwirft die Arbeit ein Modell, in dem das materielle subjektive Recht anstelle des Streitgegenstandes im Zentrum des Prozesses steht. Sie will dadurch etwa bei der Rechtskraft die Brücke schlagen vom Verwaltungsakt, den Otto Mayer seinerzeit aus dem Urteil entwickelt hat, hin zu einem Verständnis auch des Urteils als Einzelfall-Rechtssatz. Auf diese Weise lassen sich viele der diskutierten Probleme in ein einheitliches System einfügen und einer Lösung zuführen.

Overview

1. Kapitel: Einleitung und Gang der Untersuchung

Problemaufriss – Stand der Diskussion um die Funktionen des Begriffs – Identifikationsfunktion – Maßstabfestlegungsfunktion – Bindung der Zivilgerichte und Wiederholungsverbot – Fragestellung und Untersuchungsgegenstand

2. Kapitel: Auslegung der VwGO-Vorschriften

A. Der Streitgegenstand in § 121 VwGO: Rechtssatzqualität von Urteilen – Adressaten der Urteilsnorm – Inhalt der Urteilsnorm (Identifikation der Urteils-»Entscheidung«, Entscheidungsteilmenge »über den Streitgegenstand«, Differenzierung nach Grund/Entscheidung, Amtshaftungsprozess, Wiederholungsverbot, Ne bis in idem, Eigener Ansatz: Rechtsschutzfunktion des Urteils, Funktionsüberprüfung, Prozessurteile) – Ergebnis
B. Der Streitgegenstand in § 110 VwGO
C. Der Streitgegenstand in § 123 VwGO

3. Kapitel: Das subjektive Recht als Zentralbegriff

Verwaltungsrechtsweg – Klagebefugnis – Begründetheit – Ergebnis (Ausnahmen, Normenkontrolle, Klagen ohne eigene Rechte)

Schlussbetrachtung

Literatur- und Sachwortverzeichnis

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