Description
Im November 2015 wurde § 299 StGB um zwei Regelungsvarianten ergänzt. Die neuen Tatbestandsmodalitäten sehen vor, dass sich auch ein Angestellter oder Beauftragter wegen Bestechlichkeit strafbar machen kann, der vorteilsveranlasst eine Pflicht gegenüber seinem Unternehmen verletzt. Vor der Einführung der Varianten erfasste die Regelung nur Unrechtsvereinbarungen, deren Gegenstand eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb war.
Diese Neuregelung steht im Zentrum der Untersuchung. Die Autorin beleuchtet den Sinngehalt der europarechtlichen Vorgaben, analysiert die neuen Tatbestandsvarianten unter grammatikalischen, historischen, teleologischen und systematischen Gesichtspunkten und unterbreitet einen Vorschlag für eine restriktive Auslegung. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse stellt sie ferner den kriminalpolitischen Sinngehalt der Neuregelung dar und umgrenzt den praktischen Anwendungsbereich anhand konkreter Fallgruppen.
Overview
Einführung
Gegenstand und Anlass der Untersuchung – Gang der Untersuchung
1. Inhalt, Hintergrund und Bezeichnung der Neuregelung
Der Inhalt der Neuregelung – Der Hintergrund der Neuregelung – Die Bezeichnung der Neuregelung
2. Der Schutzzweck
Der Rechtsgutsbegriff – Die bisherigen Ansichten zum Schutzzweck – Die Ermittlung des tatsächlichen Schutzzwecks – Das Ergebnis der Auslegung
3. Das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und die restriktive Auslegung
Die Funktionskomponenten des § 103 Abs. 2 GG – Die Bestimmtheit des Pflichtverletzungstatbestandes
4. Das kriminalpolitische Bedürfnis
Zivilrechtliche Vermeidbarkeit. Bedeutung und Funktion der Criminal Compliance – Schließung strafrechtlicher Regelungslücken – Kontrollüberlegung. Die Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit der tatbestandlich normierten Angriffsweise
Darstellung der wesentlichen Erkenntnisse: Sechs abschließende Thesen
Schlusswort
Literatur- und Sachverzeichnis
Press Reviews
»Mit dem von Nadine Borutta vorgelegten Werk ist eine tiefgehende und lesenswerte Analyse des neuen Pflichtverletzungstatbestandes des § 299 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 299 Abs. 2 Nr. 2 StGB gelungen. Trotz der Vorlage als Dissertationsschrift ist es weit davon entfernt, ›nur‹ als eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Neufassung des Tatbestandes des § 299 StGB wahrgenommen zu werden. Es ermöglicht dem Leser einen schnellen Zugang in die durch die Neufassung des § 299 StGB strafrechtlich relevanten bzw. gerade nicht relevanten Sachverhaltskonstellationen.« Dr. Philippe Litzka, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., Jg. 9, 3/4 2020