Der Nacherbenschutz gem. § 823 BGB
1999. 223 S.
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64,90 €
ISBN 978-3-428-09501-8
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ISBN 978-3-428-49501-6
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Description

»Das inhaltlich machtvollste Warterecht aber ist unzweifelhaft die den Gegenstand des Nacherbenrechts bildende Anwartschaft auf Erwerb der Erbschaft« (RGZ 101, S. 188).

Angesichts dieser Feststellung des RG verwundert es nicht, daß dem zum Nacherben Bestimmten zwischen Erb- und Nacherbfall ein subjektives Anwartschaftsrecht mit den entsprechenden Konsequenzen auch im Hinblick auf den Deliktschutz eingeräumt wird. Dieses Anwartschaftsrecht soll die Erbschaft insgesamt betreffen. Eine Anwartschaft des Nacherben auf einzelne Nachlaßgegenstände wird hingegen gemeinhin abgelehnt. Der deliktische Anspruch wird indes dem künftigen Nacherben bedenkenlos auch dann gewährt, wenn einzelne Nachlaßgegenstände der Gesamterberwartung dauerhaft entzogen werden.

Diesen Widerspruch greift der Autor in der vorliegenden Abhandlung auf und löst ihn durch eine teilweise Neubestimmung der Nacherbenanwartschaft. Wichtigstes Ergebnis hierbei ist die Restriktion der Schadensersatzberechtigung des Anwärters auf den Fall der Beeinträchtigung der in § 2113 Abs. 1 BGB genannten Erbschaftsbestandteile.

Darüber hinaus werden der Schutzumfang der Nacherbenanwartschaft sowie die Konkurrenz der deliktischen Schadensersatzberechtigungen von Vor- und Nacherbe bei durch Dritten veranlaßten Nachlaßschädigungen angesprochen. Ergänzend zum Schutz des künftigen Nacherben wegen Verletzung seiner Anwartschaft fällt der Blick zudem auf seine außerdeliktische Absicherung sowie die Frage, ob § 823 Abs. 2 BGB einen weitergehenden Deliktschutz leisten kann.

Overview

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Der außerdeliktische Nacherbenschutz: A. Bei tatsächlicher Beeinträchtigung von Nachlaßgegenständen: Ansprüche gegen den Vorerben - Möglichkeiten, gegen Dritte unmittelbar vorzugehen - B. Verfügungen und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung: Ansprüche gegen den Vorerben - Prozessualer Schutz - Ansprüche gegen Dritte - Ergebnis zum außerdeliktischen Nacherbenschutz - 2. Kapitel: Der deliktische Nacherbenschutz: A. § 823 I: Der Einfluß des gesetzlichen Schuldverhältnisses auf den deliktischen Schadensersatzanspruch - Schutzgut Eigentum - Schutzgut Anwartschaftsrecht: Die Nacherbenanwartschaft als »sonstiges Recht« i. S. d. § 823 I - Die Nacherbenanwartschaft als subjektives Recht? - Die deliktisch-relevanten Schädigungen der Nacherbenanwartschaft - Die Konkurrenz der deliktischen Schadensersatzansprüche des Vorerben und des Nacherbanwärters bei Dritteingriffen - Ergebnis zum deliktischen Nacherbenschutz gem. § 823 I - B. § 823 II: § 2113 II als Schutzgesetz i. S. d. § 823 II - § 823 II i. V. m. § 266 I StGB - Ergebnis zum deliktischen Nacherbenschutz gem. § 823 II - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

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