»In der Dissertation von Frau Andres steckt eine gewaltige, man kann fast sagen, staunenswerte Arbeitsleistung. Das Ergebnis ihrer eingehenden Arbeit kann sich sehen lassen; man erfährt sehr viel über Mommsens Entwurf, vor allem über die konkreten erbrechtlichen Vorstellungen und Inhalte, ihre Übereinstimmung mit einer wohl sehr breiten [...] Strömung der Jurisprudenz des späteren 19. Jahrhunderts. Es kann kein Zweifel sein, daß sich die Arbeit an Eindringlichkeit und Gründlichkeit über den Durchschnitt heutiger (auch rechtsgeschichtlicher) Dissertationen deutlich hinaushebt.« Maximiliane Kriechbaum, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, 119/2002
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