Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung
2009. 159 S.
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ISBN 978-3-428-12743-6
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ISBN 978-3-428-52743-4
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ISBN 978-3-428-82743-5
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Description

Zu den umstrittensten Problemen des reformierten Schuldrechts gehört der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. Erbringt der Schuldner die Leistung nicht oder mangelhaft, so muss der Gläubiger ihm zunächst eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz statt der Leistung verlangen darf.

Der Schadensersatzanspruch setzt Vertretenmüssen voraus, und dies wirft die Frage auf, was der Schuldner zu vertreten haben muss: Die ursprüngliche Nicht- bzw. Mangelleistung, das Ausbleiben der Leistung bei Fristablauf, beides oder eins von beidem? Valentin Todorow geht dieser Frage nach und entwickelt eine Antwort, in deren Mittelpunkt die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB steht.

Overview

Inhaltsübersicht: § 1 Einführung - § 2 Grundlagen - § 3 Mögliche Antworten und die Auffassungen im Schrifttum: Die Mangellieferung / Das Ausbleiben der Nacherfüllung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung - Zweifaches Vertretenmüssen - Mangellieferung und Ausbleiben der Nacherfüllung als alternative Bezugspunkte der Haftung - § 4 Das vom Verkäufer zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung als Haftungsgrundlage: Die zu untersuchende Fallgruppe - Die bisherige Haftung aus den §§ 480 I, 326 BGB a.F. beim Gattungskauf - Die Nacherfüllungspflicht als bloße Obliegenheit des Verkäufers? - Folgerungen für die möglichen Bezugspunkte der Haftung - § 5 Das nicht zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung: Beispiele - Der unterschiedliche Wortlaut von § 281 BGB und § 283 BGB - Die Geltung unterschiedlicher Konzeptionen als denkbare Antwort - Die Wertungswidersprüchlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse - Anwendung nur einer der beiden Normen? - Zusammenfassung und Ausblick - § 6 Die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB: Bedeutung von § 287 S. 2 BGB für die Untersuchung - Der Verzug mit der mangelfreien Leistung - Die haftungsausschließende Vorwirkung des Verzuges - Übertragung des Haftungsmodells der Nichtleistung auf die Mangelleistung? - Die analoge Anwendung von § 287 S. 2 BGB infolge schuldhafter Mangellieferung - Der Anwendungsbereich der "nicht wie geschuldet" erbrachten Leistung in § 281 I 1 Alt. 2 BGB - Ausblick auf das weitere Vorgehen - § 7 Besonderheiten des haftungsausfüllenden Tatbestandes: Verschuldensunabhängigkeit des haftungsausfüllenden Tatbestandes - Adäquanztheorie - Zusammenfassung - § 8 Garantieübernahme im Sinne von § 276 BGB und zufälliges Ausbleiben der Nacherfüllung: Unbeachtlichkeit zufälliger Nacherfüllungshindernisse - Der Haftungsgrund bei Garantieübernahme - Zusammenfassung - § 9 Weitere Abstimmungsfragen: Betriebsausfallschäden - Die Haftung wegen Verzögerung der Nacherfüllung - Haftungsbegrenzende Bestandteile von § 287 S. 2 BGB - Die Haftung bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung - § 311a II BGB - § 10 Zusammenfassung der Untersuchung - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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