Unrecht, Schuld, Strafwürdigkeit und deren Bezüge zur Normentheorie
Description
Für die überwiegende Auffassung in der strafrechtlichen Literatur und Rechtsprechung scheint unverbrüchlich festzustehen, dass die Verletzung einer so genannten Sorgfaltspflicht der originäre Aspekt jedweder Prüfung einer fahrlässigen Straftat zu sein hat. Beim Vorsatzdelikt soll dieser Gedanke dagegen keine Rolle spielen. Damit werden beide Deliktstypen aufbautechnisch streng separiert. Der Autor zeigt nach umfassender Auswertung des erschienenen Schrifttums, dass eine solche Trennung sachlich nicht zu begründen ist. Hier wie dort sind die anzulegenden Kriterien artgleich, so dass der Autor eine für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt einheitliche Straftatlehre entwickelt. Dabei stellt er insbesondere die Gesetzesbegriffe Unrecht und Schuld in den Mittelpunkt seiner Dogmatik.
Overview
1. Einleitung
Problemaufriss – Überlegungen zur Methodik – Gang der Untersuchung
2. Rechtsgeschichtliche Entwicklung
Die Ausgangsdebatte zwischen Adolf Merkel und Rudolf von Jhering – Fortentwicklung zur »klassischen Verbrechenssystematik« – Fortentwicklung zur »neoklassischen Verbrechenslehre« – Der Finalismus – Rekapitulierender rechtsgeschichtlicher Überblick
3. Kritische Darstellung des aktuellen Sach- und Streitstandes
In Unrecht und Schuld differenzierende Auffassungen – Die Differenzierung in Unrecht und Schuld nivellierende Auffassungen – Normentheoretische Fehlprämissen und deren Folgen
4. Eigene Grundlegung
Das tatbestandsmäßige Unrecht – Die tatbestandsmäßige Schuld – Die tatbestandsmäßige Strafwürdigkeit
Fazit
Literaturverzeichnis
Sachregister