Description
Die medizinische Forschung an Menschen in der Form klinischer Prüfungen ist Gegenstand der Bewertung durch Ethikkommissionen. Diese sind bei Ärztekammern und Hochschulen angesiedelt; zudem gibt es private Kommissionen und solche in der Ministerialverwaltung. Ihre Tätigkeit dient insbesondere dem Schutz der Rechte und Rechtsgüter der Patienten und Probanden. Der Inhalt oder das Fehlen der Voten von Ethikkommissionen kann der Durchführung klinischer Prüfungen rechtlich entgegenstehen.
Die Ethikkommissionen üben Staatsgewalt im Sinne des verfassungsrechtlichen Gebots demokratischer Legitimation aus. Ihre inhaltliche Programmierung, die sachlich-inhaltliche Legitimation, ist jedoch schwach. Zudem fehlt es oft an einer individuellen Bestellungskette zwischen Volk und Amtswaltern; die Kommissionen sind insofern personell-organisatorisch nicht legitimiert. Ein großer Teil der Tätigkeit der Ethikkommissionen widerspricht dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip.
Overview
A. Einleitung
Einführung und Problemstellung – Fragestellung: Demokratische Legitimation der Aktivität der Ethikkommissionen – Einführung in die Untersuchung
B. Rechtliche Grundlagen der Ethikkommissionen
Rechtliche Grundlagen – Rechtsnatur der Ethikkommissionen und Stellung in der Verwaltungsorganisation – Verfahren bei den Ethikkommissionen und Voten als Verwaltungsakte
C. Demokratische Legitimation
Überblick über das verfassungsrechtliche Gebot demokratischer Legitimation – Objekt der Legitimation – Subjekt der Legitimation – Legitimationsmodi
D. Zusammenfassung wesentlicher Inhalte
Relevante Charakteristika der Ethikkommissionen – Konturen des Konzepts der demokratischen Legitimation – Legitimationsobjekt – Legitimationssubjekt – Legitimationsmodi – Legitimationsniveau – Reformnotwendigkeit
Literaturverzeichnis
Personen- und Sachwortverzeichnis
Press Reviews
»[...] einer fundierten verfassungsrechtlichen Studie, die wegen ihrer grundlegenden Ausführungen zum Demokratieprinzip auch über die spezielle Frage hinaus wissenschaftlichen Gewinn generiert.« Professor Dr. Thorsten Kingreen, in: Juristenzeitung, 13/2013