Defizite der Wiederaufnahme in Strafsachen

Bestandsaufnahme und Reformvorschläge auf der Grundlage einer empirischen Untersuchung

Deficits of Resumption of Proceedings in Criminal Matters. Stocktaking and Proposals for Reforms Based on an Empirical Investigation
2019. 40 Tab.; 508 S.
Available as
119,90 €
ISBN 978-3-428-15647-4
available
119,90 €
ISBN 978-3-428-55647-2
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Price for libraries: 180,00 € [?]
149,90 €
ISBN 978-3-428-85647-3
available
Price for libraries: 220,00 € [?]

Description

»Deficits of Resumption of Proceedings in Criminal Matters. Stocktaking and Proposals for Reforms Based on an Empirical Investigation«

The thesis analyses the law of resumption of proceedings from the standpoint of legal dogma and submits – also based on the author’s own empirical investigation – proposals for reforms to eliminate deficits found. Besides that, the remedy is presented and classified in the context of the legal remedies. In addition, the constitutional reference to resumption is examined. Based on the investigation carried out, it is shown that applicable law is ineffective in its practical handling.

Overview

1. Rechtliche Grundlagen zum geltenden Wiederaufnahmerecht

Problemstellung – Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens – Die Wiederaufnahme im System der Rechtsmittel der StPO – Verfassungsrechtlicher Bezug – Historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen

2. Eigene Untersuchung und Reformvorschläge

Forschungsstand – Eigene Untersuchung – Ursachen von Fehlurteilen und Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Aufdeckung – Defizite im geltenden Wiederaufnahmerecht – Verfahrenserleichterungen zur Rechtskraftdurchbrechung de lege ferenda – Reformierung des geltenden Rechts – Zur Gewährleistung des Anspruchs auf Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

3. Besondere Betrachtung des Anwendungsdefizits um den Novitätsbegriff des § 359 Nr. 5 StPO

Wiederaufnahmegrund § 359 Nr. 5 StPO – Defizite in der Kontrolle tatrichterlicher Beweisergebnisse – Grundsatz der freien Beweiswürdigung – Dokumentationspflicht – Novität bereits eingeführter Beweismittel im Rahmen des § 359 Nr. 5 StPO

4. Conclusio und Gesetzesvorschlag

Änderungen des § 359 StPO – Neueinfügung eines § 363 Abs. 1 S. 2 StPO – Anpassung des § 364a StPO – Einfügung eines § 364c StPO – Normierung einer gesetzlichen Hinweispflicht in § 366 Abs. 1a StPO – Ergänzung des § 367 Abs. 3 StPO – Einfügung eines § 368 Abs. 1 S. 2 StPO – Änderung des § 370 StPO – Einfügung eines § 372 S. 3 StPO – Änderung des § 373 Abs. 2 S. 1 StPO – Einführung einer umfassenden Dokumentationspflicht in § 273 Abs. 2 und 3 StPO – Einführung einer Divergenzvorlage in § 121 Abs. 2 Nr. 4 GVG – Einfügung eines § 140a Abs. 2 S. 2 GVG – Einfügung eines § 143 Abs. 1 S. 1a GVG – Ergänzung der Nr. 76 RiStBV um Absatz 3

Anhang

Leitfaden – Exposé

Literatur- und Stichwortverzeichnis

Press Reviews

»Als Fazit verdienen hohe Anerkennung die Gründlichkeit und Ausführlichkeit in der Auseinandersetzung mit Streitständen im Schrifttum und in der Judikatur sowie die argumentative Transparenz und Entschlossenheit der Verf. im Ringen um Kontrolle der Aufrechterhaltung von Fehlurteilen. Durchweg imponiert die Nähe zu den Verfahrensabläufen in der Praxis ebenso wie der Respekt vor den jeweiligen Funktionen sämtlicher
Verfahrensbeteiligter. Eine fürwahr reife Leistung.« Prof. Ulrich Eisenberg, in: Neue Kriminalpolitik, Jg. 33, 4/2021


»Die Dissertationsschrift Arnemanns ist ein wichtiger Baustein aus dem weiten Forschungsfeld der Wiederaufnahme, in das sich das Werk nahtlos einfügt. [...] Arnemanns Arbeit ist durch ihre Erfahrungen als Verteidigerin geprägt, zugleich durch ihre sehr gut fundierten wissenschaftlichen Kenntnisse und außerdem durch ihr Engagement für dieses Rechtsgebiet. Das alles hat zu einem spannend zu lesenden Werk geführt und zur Qualität dieser Dissertationsschrift.« Dr. Klaus Wasserburg, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 8/2020

»Die sehr umfangreiche Untersuchung dieses strafprozessualen ›Dauerbrenners‹ besticht durch die präzise Darstellung der rechtlichen und tatsächlichen Probleme im Bereich des Wiederaufnahmerechts. Arnemanns Vorschläge zu dessen Reformierung gründen auf einer eindrucksvollen eigenen empirischen Untersuchung. Die Arbeit leistet einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag und stellt klar, dass das in seiner Handhabung als ineffektiv festgestellte Wiederaufnahmerecht dringend einer gründlichen Überarbeitung bedarf.« Prof. Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 244, 5-6/2019

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