Das sogenannte gesetzliche Begleitschuldverhältnis

Ansprüche bei der Grunddienstbarkeit

2015. 370 S.
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ISBN 978-3-428-14525-6
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ISBN 978-3-428-54525-4
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ISBN 978-3-428-84525-5
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Description

Judith Ulshöfer untersucht das Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer des herrschenden und dem Eigentümer des dienenden Grundstücks bei der Grunddienstbarkeit.

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Grunddienstbarkeit als beschränktes dingliches Recht lediglich sachenrechtlich wirkt und dem Berechtigten ein Herrschaftsrecht an dem dienenden Grundstück einräumt oder ob sie darüber hinaus ein in den §§ 1020–1023 BGB geregeltes gesetzliches Begleitschuldverhältnis begründet. Die rechtshistorische und dogmatische Einordnung der Grunddienstbarkeit liefert hierfür die notwendigen Bezüge.

Die Autorin geht umfassend auf die zwischen den Eigentümern der beiden Grundstücke bestehenden (quasi-)possessorischen, negatorischen und deliktischen Ansprüche ein; dabei beleuchtet sie auch die Auswirkungen der Beteiligung Dritter. Nach einer kritischen Darstellung der Ansicht vom Bestehen eines Begleitschuldverhältnisses bildet die rechtliche Einordnung der §§ 1020–1023 BGB das Herzstück der Arbeit.

Overview

Einleitung

1. Überblick über die Grunddienstbarkeit im BGB

Entstehungsgeschichte – Inhalt der Grunddienstbarkeit

2. Ansprüche der Beteiligten ohne Berücksichtigung der §§ 1020 bis 1023 BGB

Abhängigkeit der Ansprüche von der Eigenschaft der Grunddienstbarkeit als beschränktes dingliches Recht – Ansprüche des Eigentümers des belasteten Grundstücks gegen den Eigentümer des herrschenden Grundstücks – Ansprüche des Eigentümers des herrschenden Grundstücks – Ansprüche bei Beteiligung Dritter auf Seiten des Eigentümers des herrschenden Grundstücks

3. Rechtliche Einordnung der §§ 1020 bis 1023 BGB

Annahme eines gesetzlichen Schuldverhältnisses durch Literatur und Rechtsprechung – Untersuchung der §§ 1020 bis 1023 BGB

Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in 44 Thesen

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Press Reviews

»Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass jeder, der sich mit dem Recht der Grunddienstbarkeit wissenschaftlich beschäftigt, an dem Buch nicht vorbei kommt.« Prof. Roland Böttcher, in: Rechtspfleger, Studienhefte, 6/2015

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