Das Sexualstrafrecht in Deutschland und China

Eine vergleichende Darstellung von Geschichte, Stand und Entwicklungen

2020. XXVIII, 270 S.
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35,00 €
ISBN 978-3-428-15992-5
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Description

Das Sexualstrafrecht umfasst im Wesentlichen vier Deliktsgruppen: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Missbrauchsdelikte, Pornographie- sowie Prostitutionsdelikte. Nach einer Phase der Liberalisierung, Entkriminalisierung und Entmoralisierung hat das Sexualstrafrecht in Deutschland seit den 1990er Jahren zahlreiche Veränderungen erfahren, die im Wesentlichen durch die Ausweitung der Straftatbestände und die Verschärfung der Strafandrohungen gekennzeichnet sind. Die wissenschaftliche Kritik an diesen Reformen wurde gleichzeitig schärfer. Im Unterschied zu der Reformentwicklung in Deutschland wird die Erforderlichkeit einer Sexualstrafrechtsreform in China grundsätzlich in Frage gestellt. Es ist daher lohnenswert und sinnvoll, Entwicklungsrichtung und Entwicklungstendenzen des Sexualstrafrechts in vergleichender, historischer und internationaler Perspektive zu untersuchen.
Die Arbeit besteht aus drei Teilen: Der erste Teil enthält die rechtsgeschichtliche Untersuchung, die sich mit dem Entwicklungsverlauf des deutschen und des chinesischen Sexualstrafrechts befasst. Der zweite Teil ist der Untersuchung des heute geltenden Sexualstrafrechts in China und Deutschland gewidmet. Der dritte Teil beinhaltet eine Zusammenfassung und einen Ausblick auf das künftige Sexualstrafrecht.

Overview

Teil 1: Rechtsgeschichtliche Untersuchung

1. Wandel des Sexualstrafrechts in Deutschland
Das preußische Strafgesetzbuch – Das Reichsstrafgesetzbuch – Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland – Reformen nach der Wiedervereinigung – Zusammenfassung
2. Wandel des Sexualstrafrechts in China
Die chinesische Dynastiezeit – Die Republik China (1912–1949) – Die Volksrepublik China (seit 1949) – Vergleich und Kurzzusammenfassung

Teil 2: Untersuchung des positiven Rechts

3. Grundlagen und Vorbemerkungen
System des Sexualstrafrechts – Rechtsgüter des Sexualstrafrechts – Strafrechtlicher und ordnungswidrigkeitsrechtlicher Bereich – Rolle der juristischen Auslegungen – Altersgrenze für Schuldunfähigkeit – Lehre des Vorsatzes in China – Strafbarkeit des Versuchs und der Vorbereitung – Bedeutung von »Strafe schwereren Grades« im chStGB
4. Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Grundlagen und Vorbemerkung – Deutschland – China – Vergleich – Reformdiskussion im Hinblick auf den Vergewaltigungstatbestand in Deutschland – Reform des Modells der Vergewaltigung in China
5. Sexualstraftaten gegen Minderjährige
Vorbemerkungen – Sexualstraftaten gegen Kinder – Sexualstraftaten gegen Schutzbefohlene – Sexualstraftaten gegen Jugendliche – Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
6. Prostitutionsdelikte
Grundlagen und Vorbemerkungen – Straftaten, die von der Prostituierten oder dem Freier begangen werden – Straftaten, die Menschenhandel betreffen – Straftaten, die von einem Dritten begangen werden – Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
7. Pornographiedelikte
Grundlagen und Vorbemerkungen – Deutschland – China – Vergleich – Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
8. Weitere Sexualdelikte
Belästigungsdelikte – Exhibitionismus – Nicht vergleichbare Sexualdelikte

Teil 3: Zusammenfassung und Ausblick

9. Zusammenfassung und Bewertung des deutschen Sexualstrafrechts
Zusammenfassung des geltenden deutschen Sexualstrafrechts – Zusammenfassung der Faktoren der Reform des Sexualstrafrechts – Bewertung des deutschen Sexualstrafrechts aus der Perspektive des Populismus
10. Zusammenfassung des chinesischen Sexualstrafrechts und Anregungen zur Reform
Zusammenfassung des chinesischen Sexualstrafrechts – Zur Reform des Sexualstrafrechts in China

Literaturverzeichnis
Liste der Verordnungen und juristischen Auslegungen in China

Press Reviews

»Diskussionen über Rechtsstaatlichkeit sind nicht denkbar ohne solche profunde Sachkenntnis, und man kann nur staunend bewundern, dass, wie im vorliegenden Fall, sich junge chinesische Rechtswissenschaftler so intensiv auf Gebiete des deutschen Rechts einlassen.« Prof. Dr. Helwig Schmidt-Glintzer, in: Fachbuchjournal, 2/2021

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