Grundlegung einer juristischen Thanatologie
Description
»The Law of Death«: The book establishes a new field of law: the doctrine of dying and death, »legal thanatology«. All areas of law are considered together and brought into conversation with other sciences. It's about »the law against death« (homicide offenses in criminal and civil law), »the right to death« (euthanasia, suicide, assisted suicide, killing on request), »the law of death« (definition of death) and »the law of the dead« (status of the corpse, autopsy, transplantation, burial law, post-mortem personal rights, expropriation of the dead). Comprehensive criticism is supplemented by proposals for reform.
Overview
A. Einleitung
Der zeitgenössische Tod – Philosophie des Todes
B. Das Recht gegen den Tod
Das Tötungsverbot – Das Tötungsverbot im Strafrecht – Das Tötungsverbot im Zivilrecht
C. Das Recht auf den Tod
Die Selbsttötung – Die medizinische Suizidassistenz – Direkte aktive Sterbehilfe / Tötung auf Verlangen
D. Das Recht des Todes: Bestimmung von Tod und Todeszeitpunkt
Das Recht und die Frage nach Tod und Todeszeitpunkt – Entwicklung des Hirntod-Kriteriums – Phänomenologie des Hirntodkriteriums – Kritik des Hirntodkonzepts – Die Bedeutung der Frage nach dem Tod
E. Das Recht und der Leichnam
Definitionen – Leichenschau – Pflichten in Bezug auf Leichen
F. Das postmortale Persönlichkeitsrecht
Allgemeines – Eine kurze Rechtsvergleichung – Kant und die Metaphysik der Sitten – Strafrechtlicher Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts – Unvererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs aus lebzeitiger Persönlichkeitsrechtsverletzung – Unvererblichkeit des zu Lebzeiten bereits entstandenen Gegendarstellungsanspruchs – Das postmortale Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht – Warum kann während des Totseins kein Vermögensschaden des Toten entstehen?
G. Die Enteignung der Toten
Das Urheberrecht – Die 30-Jahres-Frist des deutschen Erbrechts – Enteignung durch Erbschaftsteuer
Press Reviews
»Insofern stellt sich gar nicht erst die Frage, ob man eine Leseempfehlung als Rezensent aussprechen sollte, man kann Jedem nur schlichtweg anraten, sich die Zeit zu nehmen und solch ein Buch (Werk) zu lesen und auf sich wirken zu lassen. Für jemanden, der selbst mitunter das eine oder andere juristische Werk niedergeschrieben hat, bleibt es ein faszinierendes Rätsel, wie Muscheler nicht nur die Zeit, sondern auch die Muße gefunden hat, solch ein Werk zu verfassen. Es wird seinen Verfasser überdauern und als Grundlegung maßgeblich sein.« Dr. Pierre Plottek, in: Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis, 12/2024
»Die außerordentliche Tiefe und Durchdachtheit lässt vermuten, dass Muscheier zu diesem Werk Jahrzehnte geforscht hat. Ein weiterer beeindruckender Beleg, dass Muscheier zur intellektuellen Elite gehört. Erbrechtlern, die vom Blick über den Tellerrand fasziniert sind, sei die Lektüre sehr empfohlen.« Dr. Claus-Henrik Horn, in: Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, 12/2024
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Carl-Heinrich-Becker-Weg 9
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