Zum Verhältnis der Grundrechte von Bundestagsabgeordneten zu Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG
Description
Immer wieder berufen sich Abgeordnete bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen mit Mandatsbezug auch auf Rechte, die ihnen nach verfassungsrechtlichem Duktus nur als natürlichen Personen zustehen – auf ihre (deutschen wie europäischen) Grundrechte. Während diese individualgerichtet sind, stellt das freie Mandat eine fremdnützig wahrzunehmende Rechtszuweisung des Abgeordneten dar. Als Ausdruck seiner Mittlerrolle zwischen Staat und Gesellschaft liegt das freie Mandat quer zur gängigen (beamtenrechtlichen) Differenzierung zwischen individueller und »amtlicher« Betroffenheit. Das Verhältnis beider Normkomplexe stellt Literatur und Rechtsprechung seit jeher vor Einordnungsprobleme. Die Arbeit unterbreitet einen Lösungsvorschlag für die bereichsdifferenzierte Zuordnung von Grundrechten und freiem Mandat. Dieser basiert auf dem verfassungsrechtlichen Repräsentationsverständnis und trägt der Inhärenz von Person und Funktion in der Abgeordnetenrechtsstellung Rechnung.
Overview
Einleitung
Problemstellung – Stand der Forschung und Themeneingrenzung – Gang der Untersuchung – Begriffsklärungen
1. Funktionale Anwendbarkeit der Grundrechte und ihr Verhältnis zur Mandatswahrnehmung in der Rechtsprechung
Prozessualer Hintergrund – Der innerparlamentarische Raum: Ausgewählte Fallgruppen – Der außerparlamentarische Raum: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mittelpunktregelung und Offenlegung von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten – Ableitung der bisherigen verfassungsrechtsdogmatischen Ansätze
2. Die Rolle des Bundestagsabgeordneten im staatlichen Organisationsgefüge
Die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft – Eingliederung des Bundestagsabgeordneten in die institutionelle Staatlichkeit – Ergebnis: Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG als Hybrid zwischen Staat und Gesellschaft
3. Das »Ob« der Grundrechtsberechtigung des Abgeordneten bei mandatsbezogenen Maßnahmen: Grundrechtsimpermeabler Abgeordnetenstatus?
Rechts- und Pflichtenstellung des Abgeordneten – Begrifflicher Mythos vom »Abgeordnetenstatus«: Synonym für die Rechtsstellung des Abgeordneten oder eine Begrenzung grundrechtlicher Schutzbereiche?
4. Das »Wie« der Grundrechtsberechtigung des Abgeordneten: Der Bundestagsabgeordnete als (partiell) andersartiger Amtsträger
Bereichsdifferenzierte Grundrechtsgeltung anderer staatlicher Akteure: Korrelation von Weisungsgebundenheit und wehrfähiger Rechtsposition mit der jeweiligen Grundrechtsberechtigung des Amtsträgers – Die echte Eigenart der Abgeordnetenrechtsstellung: die Inhärenz der Person in der Funktion
5. Bereichsdifferenzierte Zuordnung von freiem Mandat und Grundrechten
Bestimmung der funktional nicht anwendbaren Grundrechte: Übernahme der Amtsträgerlösung, Art. 1 Abs. 3 GG – Konturierung des Verhältnisses von freiem Mandat und Grundrechten: Raum für gleichzeitigen Schutz für die personal anknüpfenden Inhalte des Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG – Lösungsvorschlag zur Zuordnung von Grundrechten und freiem Mandat unter Berücksichtigung der »Scharnierfunktion« des Bundestagsabgeordneten
6. Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention
Die Quadratur des Kreises? – Konfusion von grundrechtlicher Freiheit und staatsorganisatorischer Befugnis auf Konventionsebene – Ergebnis
Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen
Literatur- und Sachverzeichnis
Press Reviews
»Insgesamt hat die Autorin jedoch ein interessantes grund- und parlamentsrechtliches Thema ansprechend und so provokativ behandelt, dass zur gedanklichen Auseinandersetzung mit ihr und zum Überdenken eigener Positionen angeregt wird. Das ist ein Nutzen, der unzweifelhaft aller Mühe wert ist.« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 4/2019
»Zur besonderen Rechtsstellung des Abgeordneten, die im schillernden, gerade darin aber durchaus aussagekräftigen Begriff des Abgeordnetenstatus zum Ausdruck kommt, ist dies eine sehr lesenswerte Arbeit. Dem Leser öffnet sie den Blick auf den besonderen Wert eines repräsentativen Systems, den die Beobachtung des tagespolitischen Alltags nicht immer freigibt.« Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger. in: Thüringer Verwaltungsblätter, 11/2018
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