Bürgertum und staatliche Macht in Deutschland zwischen Französischer und deutscher Revolution
1997. 153 S.
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ISBN 978-3-428-09021-1
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ISBN 978-3-428-49021-9
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Description

Vorwiegend in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat auf dem europäischen Kontinent die in Wirtschaft, Kultur und Geistesleben aufstrebende Schicht des Bürgertums um den ihr gemäßen Anteil an der staatlichen Macht, deren Ausübung bisher ein Privileg von Dynastien gewesen war, gekämpft. In Deutschland war dieses säkulare Ringen in mehrfacher Weise durch weitreichende Besonderheiten determiniert. Es vollzog sich hier nicht auf der nationalen Ebene, sondern in rund drei Dutzend staatlichen Gebilden von ganz unterschiedlicher Art und Stärke. Dort regierten teils seit Jahrhunderten im Land verwurzelte Dynastien, die deswegen umso selbstverständlicher das Herrschen als ihr Privileg betrachteten. Zusätzlich standen sie nicht mehr - wie noch zuvor in den feudalen Territorien - in Konkurrenz mit einer Vielzahl von Gewalten. Vielmehr waren sie nun die alleinigen Inhaber der Staatsgewalt beträchtlich vergrößerter und modernisierter Fürstentümer. Diese waren Glieder eines Bundes, der das nachrevolutionäre Europa auf der Grundlage der monarchischen Alleinherrschaft stabilisieren wollte.

Das Ergebnis war eine deutsche Form der konstitutionellen Monarchie, in der die Distanz des Bürgertums zur staatlichen Macht für ein Jahrhundert befestigt wurde, obwohl seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenz dem seiner politisch erfolgreicheren Standesgenossen in West- und Nordeuropa in nichts nachstand. Die Ursachen dafür - so die Hypothese dieser Studie - lassen sich wohl am ehesten in dem Zeitraum finden, in dem die Bürger in Deutschland so selbstbewusst wie nie mehr um größeren politischen Einfluss gerungen haben. Dabei wird deren Selbstverständnis und deren Organisationsformen, den fürstlichen Abwehrstrategien und den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Durch die vergleichende Betrachtung der Verhältnisse in Süddeutschland und Preußen wie gelegentliche Ausblicke auf andere Bundesstaaten wird versucht, eine Gesamtschau über die vielgestaltige deutsche Entwicklung zu geben.

Die in dem Zeitraum zwischen dem aufgeklärten Absolutismus und dem Scheitern der Revolution von 1848/49 gefallene verfassungsgeschichtliche Entscheidung erwies sich bis zum Ende des Kaiserreichs und seiner Bundesstaaten als nicht mehr revidierbar. Aus dieser Einsicht heraus wird abschließend das Wechselverhältnis von Parlamentarismus und Liberalismus im Vormärz gewürdigt.

Overview

Inhaltsübersicht: I. Ausgangslage und Fragestellung - II. Reformen in Deutschland unter napoleonischem Einfluß - III. Das System des Deutschen Bundes - IV. Die bürgerliche Aufklärung - V. Die Formierung des Liberalismus - VI. Die konstitutionellen Verfassungen des Vormärz - VII. Die reaktionären Maßnahmen des Deutschen Bundes - VIII. Wandlungen im Gefolge der Julirevolution - IX. Revolution und Nationalversammlung - X. Die Verfassungsgebung der Nationalversammlung - XI. Das Problem des preußischen Konstitutionalismus - XII. Würdigung der Nationalversammlung und des Liberalismus - Literatur-/Namen-/Sachverzeichnis

Press Reviews

»Es handelt sich hier um eine konzise, problemorientierte verfassungsgeschichtliche Darstellung einer Übergangszeit, die in den deutschen Staaten aufgrund der Erbschaft des römisch-deutschen Reiches eine besondere Ausprägung gefunden hat. [...] Die Bedeutung dieser Monographie liegt vor allem darin, daß sie in präzisen und überzeugenden Formulierungen die Verfassungsentwicklung einer für die deutsche Geschichte wichtigen Umbruchszeit von knapp fünfzig Jahren schildert. Es ist eher eine Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Forschungsstandes, die die großen Entwicklungssprünge und Strukturelemente des Neuaufbaus im Auge hat, nicht die vielen Einzelfakten, die sich anderswo detailliert nachlesen lassen. Auch durch ein Namen- und ein Sachverzeichnis [...] wurde dem Leser ein leichter Zugang eröffnet.« Prof. Dr. J. Friedrich Battenberg, in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde, 56/1998

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