Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte

Die Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des EuGH, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und ihre Fortentwicklung

2005. Summary; 94 S.
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ISBN 978-3-428-11894-6
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ISBN 978-3-428-51894-4
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ISBN 978-3-428-81894-5
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Description

Die Diskussion über die Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte wurde durch den Europäischen Verfassungsvertrag neu entfacht. Sie entzündet sich an der Horizontalvorschrift des Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE, die den Anwendungsbereich der Charta für die Mitgliedstaaten mit einer Formulierung umschreibt, die der EuGH lediglich für einen Teilbereich der Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten verwendet.

Frauke Brosius-Gersdorf widmet sich in ihrer Arbeit der Reichweite der Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte und ihren Funktionen. In einem ersten Schritt gibt sie einen Überblick über die Rechtsprechung des EuGH zur Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten. Anschließend zeigt sie, dass Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE die Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten im Grundsatz übereinstimmend mit der Judikatur des EuGH regelt. In einem dritten Komplex unterbreitet die Autorin Vorschläge für eine Fortentwicklung der Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte.

Overview

Inhaltsübersicht: Einführung: Die Geburt der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Gegenstand der Untersuchung - Erster Teil: Die Rechtsprechung des EuGH zur Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte: A. Geltung der Gemeinschaftsgrundrechte für die Mitgliedstaaten innerhalb des Anwendungsbereichs des Europäischen Gemeinschaftsrechts - B. Der Anwendungsbereich des Europäischen Gemeinschaftsrechts für die Mitgliedstaaten: Vollzug, Umsetzung und Anwendung von Gemeinschaftsrecht: (Administrativer) Vollzug Europäischen Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten - (Normative) Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Mitgliedstaaten - Rechtfertigung von Beschränkungen der Grundfreiheiten durch die Mitgliedstaaten - Zweiter Teil: Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte nach Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE: A. Der Regelungsgehalt des Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE im Spiegel des Schrifttums - B. Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE: Konfrontations- oder Schmusekurs mit der Judikatur des EuGH?: Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE: (Administrativer) Vollzug Europäischen Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten - Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE: (Normative) Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Mitgliedstaaten - Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE: Rechtfertigung von Beschränkungen der Grundfreiheiten durch die Mitgliedstaaten - Dritter Teil: Blick in die Zukunft - Fortentwicklung der Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte bei Maßnahmen mit Bezug zu Grundfreiheiten - Zusammenfassung - Summary - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis

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