Auslandseinsatz der Bundeswehr
2002. 155 S.
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69,90 €
ISBN 978-3-428-11014-8
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ISBN 978-3-428-51014-6
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Description

Spätestens seit dem Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind friedenserhaltende und friedensschaffende Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen durch Artikel 24 Abs. 2 GG als legitimiert anzusehen. Unklarheit herrscht aber weiterhin über parlaments- sowie völkerrechtliche Voraussetzungen und Einzelheiten. Anhand der bisherigen Staatspraxis schildert der Autor die rechtliche und faktische Handhabung der Einsätze durch Bundesregierung, Bundestag, Vereinte Nationen, NATO und WEU. Besonderes Augenmerk widmet er der völkerrechtlichen Rechtfertigung eines Einsatzes auf der Grundlage der VN-Charta, die durch die Figur der "humanitären Intervention" bei schwersten Menschenrechtsverletzungen eine systemimmanente Ergänzung erfährt.

Zur rechtlichen Implementierung der Auslandseinsätze empfiehlt Martin Limpert verfassungspolitisch die Verabschiedung eines Verwendungsgesetzes für die Bundeswehr, das den konkreten parlamentarischen Mitwirkungsanteil zugunsten dieser originären Domäne der Exekutive zurücknimmt, indem es die Einsatzvoraussetzungen abstrakt-generell regelt.

Das Geleitwort des früheren Bundesministers der Verteidigung und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des 14. Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert Scholz, weist auf den engen Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit hin. Es fordert "eine Sicherheit", die eine verstärkte Heranziehung der Bundeswehr zu innerstaatlichen Sicherungsaufgaben beinhaltet. Dies erscheint angesichts der terroristischen Gefahren, wie sie signifikant am 11. September 2001 zum Ausdruck gekommen sind, dringend geboten.

Overview

Inhaltsübersicht: Einführung - A. Verfassungsvorbehalt: I. Verteidigungsbegriff des Grundgesetzes - II. Art. 87a Abs. 2 GG - III. Einordnung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Art. 24 Abs. 2 GG): Vereinte Nationen - NATO - WEU - IV. Völkerrechtliche Vorgaben: Grundsatz des Gewaltverbots - Humanitäre Intervention - Internationaler Terrorismus - B. Parlamentsvorbehalt: I. Konstitutiver Parlamentsbeschluss: Geltungsbereich - Verfassungsrechtliche Herleitung - Art. 59a GG a. F. - Änderung der Rechtsprechung - Initiativbefugnis - Gefahr im Verzug - Erforderliche Mehrheit - II. Bisherige Staatspraxis: IFOR - SFOR - Kosovo - Mazedonien - Ost-Timor - NATO-Bündnisfall vom 11. September 200l - ISAF - III. Verwendungsgesetz für die Bundeswehr - IV. Parlamentarisierung der politischen Willensbildung: Erweiterung des parlamentarischen Handlungsinstrumentariums - Mitwirkungsrechte des Bundestages in europäischen Angelegenheiten - Relativierung der Wesentlichkeitstheorie - C. Prozessuale Aspekte: I. Out-of-Area-Urteil 1994: Zulässigkeit der Anträge - Beitritt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - II. Out-of-Area-Beschluss 1999 - III. Out-of-Area-Urteil 2001 - Zusammenfassung und Ausblick - Literatur- und Stichwortverzeichnis

Press Reviews

»Das Verdienst der Schrift von Martin Limpert besteht zum einen darin, die Wurzeln der – weithin akzeptierten – verfassungsrechtlichen Entscheidungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr gründlich freizulegen und damit gleichzeitig die Bedeutung des Gerichts für die Sicherung der Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland nach außen deutlich zu machen. Zum anderen offenbaren Limperts Ausführungen aber auch die damit korrespondierende Schwäche der Politik, die sich letztlich als eine Selbstentmündigung des Verfassungs- wie des Gesetzgebers darstellt, mit der unvermeidlichen Folge, dass das Bundesverfassungsgericht in die Rolle eines Ersatzgesetzgebers hineinwächst. Wie Gericht und Politik mit dieser unbefriedigenden Gewaltenverteilung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 umgehen werden und welche – ggf. auch in einem Verwendungsgesetz zu formulierenden – Antworten auf die neuen Herausforderungen gefunden werden, bleibt freilich abzuwarten. Ungeachtet dessen wird zukünftig niemand, der sich mit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr beschäftigt, auf die Lektüre der Schrift von Limpert verzichten können. Sie stellt ein ›Out-of-Area-Kompendium‹ dar, das alle Facetten dieser Problematik fundiert und kenntnisreich erörtert und dabei trotz des wissenschaftlichen Anspruchs den Blick für die Anforderungen der politischen Praxis nicht verliert.«
Michael Brenner, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 3/2004

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