Entwicklungslinien des strafrechtlichen Analogieverbots seit 1871
Description
»The Prohibition of Analogy and the Question of Continuity in German Criminal Law«
The book deals with the question of continuity concerning German criminal law in the 20th century. It focuses on the changeful political and juridical development in the last century and eventually shows that the evolution of German criminal law is rather continuous than dominated by turning points. For this purpose, the prohibition of analogy as a fundamental principle is analyzed for its treatment by legislation, court decisions and the scholarly debate of the last 140 years.
Overview
A. Einleitung
Aktuelle Perspektiven auf das Analogieverbot – Historische Untersuchung – Die Kontinuitätsfrage
B. Aktuelle Perspektiven auf das Analogieverbot
Wurzeln des Prinzips – Isolierung aus dem Gesetzlichkeitsprinzip – Reichweite – Abgrenzung von der erlaubten Auslegung – Zwischenergebnis
C. Entwicklungslinien bis 1933
Ursprung – Die Rezeption der Normierung im RStGB – Art. 116 der Weimarer Reichsverfassung – Die Rechtsprechung des Reichsgerichts – Fazit
D. Das Analogieverbot im Nationalsozialismus
Das »neue« Strafrecht – Die Stimmung in der Wissenschaft – Die Gesetzesnovelle vom 28.6.1935 – Umgang mit § 2 RStGB durch das Reichsgericht – Fazit
E. Die Entwicklung seit 1945
Kodifizierungsgeschichte – Entwicklung in der wissenschaftlichen Diskussion – Rechtsprechung
F. Das Analogieverbot in der DDR
Kodifizierungsgeschichte – Wahrnehmung und Interpretation – Umsetzung – Fazit
G. Zusammenfassung der historischen Untersuchung
H. Das Analogieverbot als Gradmesser für die Kontinuität des deutschen Strafrechts im 20. Jahrhundert?
Vorbemerkung: Zur Erforschung kontinuierlicher Entwicklungslinien – Die Kontinuität des deutschen Strafrechts im 20. Jahrhundert – Kontinuität und DDR – Analogieverbot und Kontinuität – Zwischenergebnis
I. Ergebnis
J. Thesen
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Press Reviews
»Die Darstellung der historischen Entwicklung des Analogieverbots von Fitting belegt anschaulich, wie ›einfach formbar und damit letztendlich fragil das Strafrecht im Allgemeinen ist.‹ Deutlich wird, wie Strafrecht durch Politik bestimmt und Rechtsstaatlichkeit zur Frage des politischen Opportunismus werden kann. Nur solange ein rechtsstaatliches Strafrecht gewünscht ist, ist auch das Analogieverbot gesichert. Politischer Einfluss bildet die größte Gefahr für den Bestand eines rechtsstaatlichen Strafrechts. Schließlich zeigt sich auch, wie wichtig eine kritische Würdigung der Praxis durch die Wissenschaft ist (S. 197).« Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, in: Juristische Arbeitsblätter, 2/2020
»Die gut lesbare Arbeit verdient bereits wegen der Analyse der historischen Entwicklungslinien des ANV Beachtung. Die gesteigerte Prinzipientreue der Praxis wird plausibel festgestellt, ohne dass hierdurch die stetige Mahnung des Verf. zu sorgfältiger Argumentation im Bereich der Wortlautgrenze ihre fortdauernde Berechtigung verlöre. [...] Über etwaige Zusammenhänge zwischen einer Expansion des Strafrechts einerseits und einer strengeren Handhabung des ANV andererseits wird man weiter nachdenken können.« Dr. Eric Simon, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 3/2019
»Das Fazit zeigt, dass auch bei Zugrundelegung der allgemeinen Kontinuitätsauffassung ein Vorbehalt für einzelne Teilbereiche geboten ist. Dass das Fazit von Fitting auch zu Diskussionen anregen kann, ist im Grunde das Beste, was über ein wissenschaftliches Werk gesagt werden kann.«Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Thomas Vormbaum, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte, Heft 1/2019