Description
»Ad Hoc Disclosure in the Group«
Ad-hoc-disclosures are challenging for issuers. This applies in particular to issuers which are part of a group. This issue is addressed by Niklas Bartmann. Based on economic basics he examines the elements of the definition of insider information and the duty to disclose insider information. Thereby, he shows the particular characteristics of an issuer which is organized in a group.
Overview
Einführung und Themeneingrenzung
1. Grundlagen
Regelungsüberblick – Sinn und Zweck des Insiderhandelsverbots und der Ad-hoc-Mitteilung – Zugrundeliegende Regulierungstheorie
2. Definition der Insiderinformation
Systematisierung der Tatbestandsmerkmale – Umstände oder Ereignisse – Präzise Information – Bezug auf den Emittenten oder das Insiderpapier – Nicht öffentlich bekannt – Kursbeeinflussungspotenzial
3. Allgemeine Ad-hoc-Publizitätspflicht
Unmittelbar betroffen – So bald wie möglich – Gemeinsame Veröffentlichung mehrerer konzernierter Emittenten? – Zusammenfassung
4. Aufschub der Veröffentlichung
Regelungsüberblick – Dogmatische Grundlagen – Interesse des Emittenten – Berechtigtes Interesse des Emittenten – Befreiungsbeschluss – Zusammenfassung
5. Ad-hoc-Mitteilungspflicht aufgrund der Weitergabe der Insiderinformation
Diskussionsstand und Konzernrelevanz – Regulierungszusammenhang – Adressatenkreis – Verbundenes Unternehmen als Person, die im Auftrag oder auf Rechnung des Emittenten handelt – Einem »anderen« bzw. einem »Dritten« – Mitteilen oder Zugänglichmachen bzw. Offenlegung – Befugte Informationsweitergabe im Konzern – Verschwiegenheitspflicht im Konzern – Zwischenergebnis
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Press Reviews
»Dem Autor gelingt es, durch die juristische Würdigung der aktuellen Gesetzgebung zur Ad-hoc-Publizität in Form des Wertpapierhandelsgesetzes, der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung sowie durch eine umfangreiche Literaturauswertung aus dem Bereich der betriebswirtschaftlichen Forschung eine gute Verbindung zwischen den beiden Disziplinen herzustellen.« Prof. Dr. Bernhard Pellens, in: Die Wirtschaftsprüfung, Heft 18/2019