Description
»Keine Planausweisung kann einen Schutz vor Terrorakten gewährleisten«, so das OVG Münster im Jahr 1984 (Urt. v. 23.3.1984, 11a NE 38/81). Ganz anders das BVerwG im Jahr 2007: »Die möglichen Gefahren für die Nachbarschaft (...) durch terroristische Anschläge sind städtebaulich bedeutsame Auswirkungen« (Urt. v. 25.1.2007, 4 C 1/06). Ausgehend von diesem Gegensatz widmet sich Richard Hopkins der Frage, inwieweit das Bauplanungsrecht einen Beitrag zur Abwehr terroristischer Gefährdungen leisten kann. Er gelangt vor dem Hintergrund stadtplanerischer, soziologischer, risiko-, katastrophen- und raumordnungsrechtlicher Erwägungen zu dem Ergebnis, dass das Bauplanungsrecht den Raumbezug terroristischer Gefährdungen adäquat bewältigt und seine Instrumente eine Schnittstellenfunktion zwischen Ordnungs- und Städtebaurecht einnehmen.
Overview
Einführung
Bauen und Sicherheit – Ausgangspunkt: Botschaften und die Sorge vor terroristischen Anschlägen – Problemaufriss – Ziel und Gang der Darstellung
1. Risiko, Gefahr und Stadtplanung
Historische und gegenwärtige Beispiele für die bauliche Gefahrenabwehr – Terroristische Bedrohung und Stadtplanung – Schlussfolgerungen
2. Risiko, Gefahr und Terrorismus
Soziologie und Risiko – Recht und Risiko – Terrorismus: Risiko oder Gefahr? – Eine Antwort auf Unsicherheit: Risikoprävention – Das Katastrophenrecht als Anknüpfungspunkt
3. Risiko, Gefahr, Terrorismus und das öffentliche Baurecht- und Raumplanungsrecht
Das Raumordnungsrecht als Ausgangspunkt – Bauplanungsrecht und Terrorabwehr – Steuerungsmöglichkeiten durch Bauordnungsrecht
4. Abschließende Betrachtungen
Gesetzgeberischer Bedarf? – Das Bauplanungsrecht als umfassendes Risikomanagementsystem – Thesenartige Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis