Ausgewählte Aufsätze. Hrsg. von Michael Hettinger
Description
Einen Schwerpunkt in diesem Band bilden Probleme rund um den Beweis. So fragt Rainer Paulus nach der prozesslogischen Struktur der Beweisverbote als »Prozesshandlungs«-Hindernisse und den Folgen für deren Einordnung; nach »Abstraktion und Konkretisierung in der ›gesetzlichen Beweistheorie‹ des Strafverfahrens, was ihn zu einer höchst kritischen Würdigung der »persönlichen Gewissheit« i.S. eines irrationalen Fürwahrhaltens führt, sowie nach den strafprozessualen Beweisstrukturen. Wie er die derzeit herrschende Meinung kritisiert, die die »prozessuale Wahrheit« in einer Kombination aus »Gewissheit« und objektiver »hoher Wahrscheinlichkeit« rational-argumentativ verbinden will, so sind alle in diesem Band versammelten Arbeiten – auch die dem materiellen Recht und der Methodik gewidmeten – der Überprüfung und Widerlegung herrschender Meinungen verpflichtet, nicht der Bestätigung des schon vielfach als (angeblich) richtig Bestätigten. Dass eine Meinung gerade »herrschte«, war für Paulus häufig Motiv zur Nachprüfung, ob sie denn auch begründet sei. Alle seine Arbeiten durchzieht ein frischer Ton und der Wille, dem Recht zu dienen.
Overview
Die »falsche Aussage« als Zentralbegriff der §§ 153–163 StGB
Methodik der Fallbearbeitung. Rechtsdogmatische Bemerkungen zum Urkundenbeweis in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens
Bedingungen rechtswissenschaftlicher Begriffsbildung
Beweisverbote als Prozeßhandlungshindernisse
Dogmatik der Verteidigung
Prozessuale Wahrheit und Revision
Rechtsstaatliche Übermaßverbote im gemeinrechtlichen Inquisitionsprozeß
Materielles Strafrecht im »prozessualen Raum«
Die begründete »Verfahrensrüge« in der strafprozessualen Revision
Abstraktion und Konkretisierung in der »gesetzlichen Beweistheorie« des Strafverfahrens
Gerichtsüberzeugung als Prozesshandlungsvoraussetzung
Strafprozessuale Beweisstrukturen
Press Reviews
»Rainer Paulus macht es dem Leser mit seinen Satz-Kaskaden nicht leicht (was auch etwas auf die Rezension abgefärbt haben mag). Dringt man, mit etwas Masochismus, durch die Schachtelsätze, so erfährt man aber reiche Belehrung – namentlich aus den bisweilen überbordenden Fußnoten, die von einer stupenden Belesenheit und von, heute leider extrem selten gewordenen, aber so dringend notwendigen Kenntnissen von Rechtsgeschichte, -philosophie und -theorie zeugen. – Es ist Hettinger als Verdienst anzurechnen, die streitbaren Beiträge von Paulus, gleichsam als Kampfschrift, zusammengefasst zu haben.« Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 7/2015