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Vom Scheitern und der Wiederbelebung juristischer Methodik im Rechtsalltag – ein Bruch zwischen Theorie und Praxis? (RT 2–3/2001)

Mit einem Vorwort von Martin Morlok. SONDERHEFT Juristische Methodenlehre

Rechtstheorie (RT), Band 32, Heft 2–3
2001. S. 135–371.
Erhältlich als
109,80 €
ISBN 978-3-428-10991-3
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Inhaltsübersicht

Inhalt: M. Morlok, Vorwort: Theorie/Praxis-Bruch in Juristischer Methodenlehre und Soziologie - I. Analytische Rhetorik und skeptische Methodik mit Blick auf die normativen und faktischen Entscheidungsprämissen des Rechts: A. Launhardt, Methodenlehre aus rechtsrhetorischer Perspektive: Abschied von der Normativität? - D. Lucke, Doxa und Prudentia: Rationalitätenkonflikte und Kommunikationsprobleme als Paradoxien rechtlicher Professionalisierung - K. Gräfin von Schlieffen, Rhetorik und rechtsmethodologische Aufklärung - H.-J. Strauch, Theorie-Praxis-Bruch; aber wo liegt das Problem? - II. Juristische Dialogik und Rhetorik versus Theorie juristischer Argumentation?: R. Gröschner, Verhältnis zwischen Theorie und Praxis in einer dialogisch rekonstruierten Techne der Jurisprudenz - M. Hochhuth, Methodenlehre zwischen Staatsrecht und Rechtsphilosophie; zugleich eine Verschleierung des Theorie-Praxis-Bruchs? - U. Neumann, Juristische Methodenlehre und Theorie der juristischen Argumentation - III. Habitualisierung und Professionalisierung der rechtlichen Handlungs- und Entscheidungspraxis oder Perspektivismus im modernen Rechtsdenken?: A. Bora, Referenz und Resonanz. Zur Funktion von Methoden in Rechtstheorie, Rechtslehre und Rechtspoiesis - J. Frommer, Typisierung, Idealtypenbildung und qualitatives Urteil - M. Morlok / R. Kölbel, Rechtspraxis und Habitus - J. Schapp, Methodenlehre, allgemeine Lehren des Rechts und Fall-Lösung - IV. Strukturtheorie des Rechts und Pragmatik der Gesetzesbindung: R. Christensen / M. Sokolowski, Theorie und Praxis aus der Sicht der strukturierenden Rechtslehre - W. Krawietz, Differenzierung von Praxis und Theorie in juristischer systemtheoretischer Perspektive - F. Müller, Virtualität im Rahmen der strukturierenden Rechtslehre

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